rbk94 am 14.10.2009 um 19:12 Uhr
hey ich hab mir jetzt n sportauspuff für den roller geholt der aber vollständig gedrosselt ist und somit ist die abe (allgemeine betriebs erlaubnis) NICHT erloschen so und wenn man jetzt in ne kontrolle kommt muss man da so einen zettel bei haben wodrauf steht dass der auspuff die abe noch hat oder reicht die e-nummer auf dem auspuff

ABE mitführen, sonst kannst du nicht nachweisen das der Auspuff für Dein Rollertyp vorgesehen ist.

ich hab den auspuff gebraucht in ebay gekauft udn der typ hat das papier nich mehr wie komm ich an sowas ran?

Du mausst ja auch die Prüfbescheinigung vorzeigen können, also nimm das kleine Papier halt auch mit, dann gibt es auch keine Erklärungsnot. ABE vorzeigen und gut ist. Und immer schön freundlich sein bei den Herren der Polizei.
rbk94 am 14. Oktober 2009 19:34 ich hab ja nich das papier von der abe !...
Keine ABE dann erlischt die Betriebserlaubnis und so mit ist das friesieren du kanst aber zum Tüv den auspuff eintragen lassen wenn das fahrzeug nicht schneller leuft wie es darf .frage mal bei dem hersteller von dem auspuff nach einer zweitschrift