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ABE-Bescheinigung - Leidiges Thema -.-

Frage von AskMeToday AskMeToday

Hallo Leute,

ich bin völlig verwirrt -.-. Ich habe mir vor 4 Monaten einen gebrauchten Roller 50ccm zugelegt. Den Roller hat einen Sportauspuff drauf,- doch der Verkäufer hat mir versichert, der Auspuff hätte eine ABE, ich habe aber keinerlei Papiere oder Bescheinigung dazu bekommen. Ja, mein Problem. Einige sagen nun, ich müsse diese ABE Bescheinigung immer mitführen (die ich ja aber nicht hab), andere wiederum sagen, ein Verweis auf die e-Nummer würde reichen. Ich weiß, es ist ein leidiges Thema, doch die ganzen Paragraphen in der StVO sagen mir leider gar nichts, aber ich will auf jeden Fall vermeiden, dass die Polizei meinen Roller einkassiert oder mir noch irgendwas anhängt!

Eine klare Antwort wäre echt super :))))

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Antworten (1)

  • 8
    Antwort von BEAFEE BEAFEE

    Richtig - Du mußt Die ABE immer mitführen....

    Kommentar von AskMeToday AskMeToday

    Und wo bekomm ich die her? Wiegesagt, eine Bescheinigung habe ich ja nie bekommen.

    Kommentar von BEAFEE BEAFEEBEAFEE

    Könnte sein, daß Du unter Angabe der Marke und Nummer des Sportauspuffs etwas im Internet findest......ansonsten frage noch mal beim Verkäufer nach.

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