1

Abdichtung des Siffons defekt... kommt dafür eine Versicherung auf?

Frage von michiback77 michiback77

Hallo,

Ich habe folgendes Problem, unter meiner Spüle ist ein Siffon angebracht, was ich damals selber gekauft habe. Da es trotz der Gummidichtungen nie hunderprozent dich war, haben wir es damals mit Silikon zusätzlich abgedichtet.

Vor kurzem wurde mein Badezimmer rennoviert, dadurch musste ich vermehrt mein Spülbecken benutzen wodurch auch wesentlich mehr Abwasser durch das Siffon gelaufen ist (vorher habe ich das bsp. das Spülwasser meist im Waschbecken des BAdezimmers entsorgt, da ich eine Spülschüssel verwendet habe).

Die Badezimmer Rennovierung ist jetzt ca. einen Monat her und erstreckte sich über 2,5 Wochen... wie gesagt, wurde in dieser Zeit auschließlich das Küchenbecken benutzt. Jedoch habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht, mir war bekannt, das mein Siffon in der Mitte etwas tropft... aber genau unter dieser undichten Stelle hatte ich einen Eimer platziert.

Jetzt ist aber folgendes passiert.... Es hat sich die Hausmeister Firma gemeldet, die für unsere Wohnungen zuständig ist, und mir mitgeteilt, sie müsste meine Küche besichtigen, da der unter mir wohnende Mieter Wasser oder Feuchtigkeit, die von der Decke kommt gemeldet hat. Als ich heute Abend den Schrank unter der spüle aufgeräumt habe (weil morgen diese Firma kommt) ist mir aufgefallen das an dem Loch in der Wand, wo mein Siffon rein geht, die Sillkondichtung, die wir damals selber darum gemacht haben, mit einer Silikonspritze, ein Loch hat und Wasser an der Wand runter läuft, hinter meine Einbauküche.

Wenn diese undichte Silkondichtung der Grund für die Feuchtigkeit bei meinem Nachbarn sein sollte, zahlt dann überhaupt meine Haftpflichtversicherung oder die Hausrat? Ich kenne mich da überhaupt nicht aus, und das an dieser STelle die Dichtung undicht war, habe ich leider nicht mitbekommen. Kann mir da wer weiterhelfen? Ich hab echt bammel.

LG Micha

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von Figaro71S Figaro71S

    Ich denke mal nicht das die Versicherung für den Schaden haften wird, da der Syphoneinbau nicht von einer Firma gemacht wurde.

  • 0
    Antwort von turalo turalo

    Wenn Du die Dichtung unsachgemäß repariert hast und dadurch ein Wasserschaden entstanden ist, kommt dafür keine Versicherung auf.

    Du kannst Deinen "Reparaturversuch" wieder versuchen abzumachen, dann fällt es vielleicht nicht auf ;-)

    Allerdings hat man eine gewisse Sorgfaltspflicht, man sollte also hie und da die Dichtigkeit seiner Abflüsse überprüfen.

    Kommentar von michiback77 michiback77

    Das Problem war damals ja, es war nie eine Dichtung vorhanden.. es gab nur ein Loch in der Wand, wo das Siffon eingeführt werden konnte..., da es aber nur locker drin war, haben wir es natürlich zusätzlich abgedichet mit dem Sillikon... ohje, aber was hilfts... Ich denke das wird wohl übel enden.. denn ich hätte es sehen müssen -.-

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Das Silikon rundherum hat wohl das Loch nach außen abgedichtet, aber das Wasser konnte nach innen auslaufen.

    Kommentar von michiback77 michiback77

    Naja, das war wohl nicht das Problem.. ich habe aber heute wie gesagt, beim saubermachen im Unterschrank gesehen, wie aus keinem kleinen Loch in der Silikonabdichtung Wasser gespritzt ist, also ich kurz zuvor das Spülwasser in den Ausguss gegossen habe, und die Wand runter gelaufen ist...., und naja, wenn das schon seit ein paar Wochen so geht, das Wasser auf den Boden läuft... ich kenn mich da nicht so aus, aber ich befürchte das ist der Grudn warum es bei meinme Nachbarn feucht an der Decke geworden ist.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.