Hallo, laut Vertrag erfolgt die Abbuchung der Miete zum 3. eines Monats. Vor 2 Monaten rief mich der Vermieter an und fragte mich , da die Nachfrage auch bei anderen Mietern so groß ist und ich es selbst schon einmal per Mail an ihn angefragt hatte, ob ich auch demnächst die Abbuchung zum 15. eines Monats haben möchte, was ich am Telefon bestätigte. Das war dann auch so-allerdings nur 2 Monate. Nun bekam ich ein Schreiben (03.09.), da der Mehraufwand so groß ist, wird ab Oktober die Miete wieder zum 03. abgebucht. (Betonung auf Vertragsgemäß) Das heißt jetzt am 15.09. geht die Miete ab und am 03.10 schon wieder. Kann er das einfach so machen? Hoffe
Antworten (2)
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3Antwort von
Muckel2008Muckel2008
ja denn die miete die jetzt am 15.09 abgezogen wird ist ja für september und die am 03.10. ist dann schon für oktober also ein neuer monat und wenn das wirklich so im vertrag steht dann kann er das auch machen
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1Antwort von
NORDANWALTNORDANWALT
Sie haben mit dem Vermieter eine mündliche, den schriftlichen Mietvertrag abändernde Vereinbarung getroffen. Das ist grundsätzlich möglich und wirksam. Es sei denn, daß in Ihrem Mietvertrag geregelt ist, daß Änderung schriftlich zu erfolgen haben! Selbst, wenn so eine Formregelung nicht vorhanden ist, hätten Sie grundsätzlich das Problem, im Falle des Streites, die mündliche Vereinbarung und deren Inhalt auch zu beweisen, Sie haben ja nichts Schriftliches und am Telefon gibt es in der Regel keine Zeugen. Für Sie spräche selbstverständlich, daß, nach der mündlichen Vereinbarung, die Miete auch tatsächlich jeweils am 15. abgebucht wurde. Würde man damit von der Beweisbarkeit der mündlichen, vertragsändernden Vereinbarung ausgehen, könnte der Vermieter diese nicht einseitig wieder aufheben, sondern er müsste eine neue Vereinbarung mit Ihnen treffen.
Vielen Dank für die Antwort. Ist denn ein Beweis,( der mündl. Absprache )meine Kontoauszüge, wo ich ja keinen Einfluß drauf habe, das er am 15. abgebucht hat und somit erkennbar ist, das es eine Absprache gegeben hat? Gruß Greet
Die Kontoauszüge sind nur ein Indiz, sie erklären ja nicht warum zu dem Zeitpunkt abgebucht wurde. Der Vermieter wird diese Indiz aber erklären müssen. Da wird er Schwierigkeiten haben.
Nochmals Danke, aber nerven muß ich nochmal. Ich weis es ist kein Weltuntergang mit dem neuen Abbuchungstermin, mir gehts nur ums Prinzip mir ständig alles gefallen zu lassen auch wenn Zweifel kommen, bzw. ich das Gefühl habe im Recht zu sein. Könnte ich Ihm jetzt schreiben, daß ich es so lassen möchte, wie er es vorschlug am 15.und im Falle, daß er nicht zu stimmt (was so sein wird)die Miete Anfang Oktober zurück buchen und von mir aus am 15. überweisen oder kann er mir dann erst Recht Ärger machen. aufeinmal Mehraufwand....Gruß Greet
Wenn wirklich alle Voraussetzungen dafür gegeben sind (s. unsere Antwort), können Sie sogar darauf bestehen. Schließlich ist eine wirksame Abänderungsvereinbarung getroffen worden. Ob aber alle Voraussetzungen dafür vorliegen, können wir natürlich von hier aus nicht überprüfen.