Was ist denn sicherer oder mehr zu empfehlen, wenn man nicht selber überweisen will? Wo liegen denn die entsprechenden Vor- und Nachteile?

Bei einer Einzugsermächtigung kannst du binnen 6 Wochen die Lastschrift zurückgeben, wenn etwas nicht richtig gelaufen ist. Was meinst du mit Abbuchungsauftrag? Einen Dauerauftrag?
Bei Einzugsermächtigung, das ist sicher, kannst Du bis 6 Wochen zurückbuchen lassen, egal aus welchem Grunde Du das machst und ein Abbuchungsauftrag ist es aus meiner Sicht vergleichbar. Da bin aber nicht sicher.
Bei einem Abbuchungsauftrag kann das Geld nur solange zurückgebucht werden, wie es noch nicht dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Bei der Einzugsermächtigung gilt die 6-Wochen-Frist, die allerdings er mit Rechnungsabschluss zu Laufen beginnt (meist quartalsweise).

Ein echter Abbuchungsauftrag kann nicht zurückgegeben werden. Da muß man sich per Klage mit dem Abbuchenden auseinandersetzten.
Welche Vorteile hätte dann ein Abbuchungsauftrag für den Kinden?
Yu Ly am 4. Juli 2008 16:54 Es ergeben sich keine Vorteile für den Zahlungspflichtigen - es ist einfach sicherer für den Zahlungsempfänger.
Trudel1402 am 4. Juli 2008 17:00 DH
Einen Abbuchungsauftrag kannst du tatsächlich noch solange zurückgeben, solange er bei dem fremden konto noch nicht gutgeschrieben ist. Abbuchungsauftrag wird in der Regel zwischen Unternehmen genutzt, dafür ist es notwendig, dass Banken beider Unternehmen "Bescheid" wissen. Für den Zahlungsempfänger ist es auf der einen Seite natürlich sicherer, aber auf der anderer Seite muss der Warenempfänger keine Sicherheitsklauseln o.ä. unterschreiben.