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Abbuchungsauftrag oder Einzugsermächtigung?

gefragt von Stirnfalte am 04.07.2008 um 16:38 Uhr

Was ist denn sicherer oder mehr zu empfehlen, wenn man nicht selber überweisen will? Wo liegen denn die entsprechenden Vor- und Nachteile?


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Reply


manu1979
beantwortet von manu1979 am 4. Juli 2008 16:41
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Bei einer Einzugsermächtigung kannst du binnen 6 Wochen die Lastschrift zurückgeben, wenn etwas nicht richtig gelaufen ist. Was meinst du mit Abbuchungsauftrag? Einen Dauerauftrag?


anonym
beantwortet von jockl am 4. Juli 2008 16:43
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Bei Einzugsermächtigung, das ist sicher, kannst Du bis 6 Wochen zurückbuchen lassen, egal aus welchem Grunde Du das machst und ein Abbuchungsauftrag ist es aus meiner Sicht vergleichbar. Da bin aber nicht sicher.


anonym
beantwortet von Rolfe am 4. Juli 2008 16:51
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Bei einem Abbuchungsauftrag kann das Geld nur solange zurückgebucht werden, wie es noch nicht dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Bei der Einzugsermächtigung gilt die 6-Wochen-Frist, die allerdings er mit Rechnungsabschluss zu Laufen beginnt (meist quartalsweise).


Trudel1402
beantwortet von Trudel1402 am 4. Juli 2008 16:47
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Ein echter Abbuchungsauftrag kann nicht zurückgegeben werden. Da muß man sich per Klage mit dem Abbuchenden auseinandersetzten.

Kommentar von froscheee am 4. Juli 2008 16:51

Welche Vorteile hätte dann ein Abbuchungsauftrag für den Kinden?

Kommentar von 0004352737d2bc8f3a534eb4502dc851smallYu Ly am 4. Juli 2008 16:54

Es ergeben sich keine Vorteile für den Zahlungspflichtigen - es ist einfach sicherer für den Zahlungsempfänger.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchungsauftrag

Kommentar von E481c053e00768da476a0b835c183012smallTrudel1402 am 4. Juli 2008 17:00

DH

Kommentar von Simple_avatar8smallMarySue1985 am 19. Juli 2008 16:08

Einen Abbuchungsauftrag kannst du tatsächlich noch solange zurückgeben, solange er bei dem fremden konto noch nicht gutgeschrieben ist. Abbuchungsauftrag wird in der Regel zwischen Unternehmen genutzt, dafür ist es notwendig, dass Banken beider Unternehmen "Bescheid" wissen. Für den Zahlungsempfänger ist es auf der einen Seite natürlich sicherer, aber auf der anderer Seite muss der Warenempfänger keine Sicherheitsklauseln o.ä. unterschreiben.




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