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Abbuchung vom Konto lässt sich nicht zurück buchen - was tun?

Frage von Minimilk Minimilk

Ich habe eine Abbuchung von meinem Konto in Höhe von 37 Euro bekommen mit der ich absolut nicht einverstanden bin. Mir sagt auch der Name nichts von dem die Abbuchung veranlasst wurde. Normalerweise habe ich im Online-Banking die Möglichkeit Lastschriften einfach mit einer TAN zurück zu buchen, doch bei dem geht es einfach nicht. Da steht auch bei Umsatzart statt "Lastschrift" wie es sonst der Fall ist nun "Sonstiger Einzug". Gibt es keine Möglichkeit dem zu widersprechen? Der Button für Lastschriftrückgabe erscheint bei dieser Buchung auch überhaupt nicht. Kann das evtl. auch Betrug sein?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Vagabundo Vagabundo

    Es gibt "Einzugsermächtigungen" die man jederzeit widerrufen und die Lastschriften zurückbuchen kann, aber es gibt auch sog. "Abbuchungsaufträge", welche nicht rückbuchbar sind ! Da war jemand so schlau und hat Dich einen Abbuchungsauftrag unterschreiben lassen, weil er wusste, dass Du hier -zumindest bei der Bank- nichts mehr gegen die Zahlungen unternehmen kannst. Allerdings muss in dem Fall der Bank eine Kopie vorliegen. Tut sie das nicht, kann die Bank das Geld zurückholen, aber nur dann. Sonst musst Du Dich mit dem Abbucher selbst auseinandersetzen und Dein Geld dort zurückfordern.

    Kommentar von bibumeier bibumeierbibumeier

    Kann ich nur absolut bestätigen. Reine Lastschriften kann man sogar noch sehr lange (ich meine, ein paar Monate) zurückgehen lassen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass deine Bank eine Kopie der Abbuchung hat. Geh schnell hin und frage. Dann kannst du das Geld zurückbuchen lassen. (Wenn der Abbuchungsauftrag nicht vorliegt). Einen anderen Weg gibts hier wirklich nicht. Sollte der Banker dir hier etwas Anderes erzählen, dann besteh auf den Nächsten. Oft wissen die das nämlich selbst nicht. Vagabundo hat das korrekt dargelegt. Oft zieht die Bank für solche "Abbuchungsaufträge" auch jedes Jahr einmal Gebühren ein. Die musst du meist gesondert stornieren, wenn es diesen Auftrag nicht mehr geben sollte.

    Kommentar von Vagabundo VagabundoVagabundo

    Tja, aus Erfahrung und Schaden wird man (selbst) klug... Auch ich bin schonmal in diese Falle getappt und weiss seither Bescheid... ;-)

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    Antwort von Frechnasihasi Frechnasihasi

    Einfach persönlich zur Bank gehen und das abklären.

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    Antwort von Merlin25575 Merlin25575

    Hast du vielleicht irgendwo mit deiner EC-Karte gezahlt?

    Diese Buchungen kann man nicht zurückholen lassen, da es sich hierbei auch um einen Abbuchungsauftrag handelt.

    Schau dir die Buchung nochmal genau an, vielleicht kannst du dich ja doch an etwas erinnern.

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    Antwort von joyce123 joyce123

    Das solltest du persönlich in der Bank abklären.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Setz Dichmit Deiner Bank in Verbindung und lass das klären.

    Ich habe online-banking. Da wurde mir auch mal was abgebucht, wozu ich keine Zustimmung gegeben hatte. Ich habe mich online mit meiner Bank in Verbindung gesetzt. Da gibt es ein Formular, worauf man begründen kann, warum man das zurückgebucht haben will. Ich habe mein Geld wieder bekommen und seitdem nichts wieder davon gehört. Das ist schon mehr als drei Monate her. Und ich hoffe, dass es dabei bleibt.

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    Antwort von pierrot pierrot

    Geh zu deiner Hausbank und kläre dieses Situation in einem persönlichen Gespräch!

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    Antwort von Andrea2009 Andrea2009

    Eine Lastschrift funktioniert doch nur mit deiner Einstimmung...

    Kommentar von Vagabundo VagabundoVagabundo

    Das war keine Lastschrift, sondern eine Abbuchung. Die funktioniert zwar auch nur mit Zustimmung, ist aber nicht zurückholbar !

    Kommentar von Minimilk MinimilkMinimilk

    Ich kenne aber den Namen des Abbuchers nicht - das ist ja das Kuriose. Da habe ich niemals mein Einverständnis gegeben was unterschrieben.

    Kommentar von Vagabundo VagabundoVagabundo

    Dann kannst Du's auch von der Bank zurückholen lassen und den Abbucher anzeigen !

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    Antwort von Novalion Novalion

    wenns keine lastschrift ist - wie willst du dann eine lastschriftrückgabe veranlassen? ein "sonstiger einzug" kann zb auch eine ec-kartenzahlung sein. um das alles abzuklären, ist ein gespräch mit deiner bank unumgänglich

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    Antwort von bonasera bonasera

    wenn da ein Rechtsanwalt hinter steht oder ein Gläubiger...dann geht das auch nicht mehr und die Kohle ist weg.Das musst du wissen. Bei der Bank nachfragen.

    Kommentar von Vagabundo VagabundoVagabundo

    Nein, das ist nicht so ! Auch ein Gläubiger und seine Vertreter können nicht einfach nach Lust und Laune von einem Konto abbuchen, denn das wäre in der Form auch dann strafbar ! Dazu braucht es eine ordentliche, vom Gerichtsvollzieher angeordnete Kontopfändung !

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    Antwort von Sonderzeichen2 Sonderzeichen2

    Ich würde da gleich mal bei der Bank anrufen.

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