2

Abbuchung bei der Bank innerhalb welcher Frist reklamieren?

Frage von quarks88 quarks88

Am Montag habe ich einen 3-stelligen Betrag bar auf mein Konto eingezahlt. Dachte ich zumindest. Als ich mir gerade Kontoauszüge gezogen habe, war auf dem Kontoauszug keine Einzahlung, sondern eine Abbuchung vermerkt. Der Bankangestellte hat den Betrag abgebucht und nicht eingezahlt. Innerhalb welcher Frist muss ich diese Transaktion melden und bekomme ich das Geld zurück? Ich bin gerade wirklich nervös.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 1
    Antwort von thjung thjung

    Wenn der Bankmitarbeiter versehentlich die Einzahlung im Soll (als Abhebung) gebucht hat, entstand bei der Kasse ein Überschuss, der beim Kassenabschluss auffallen muss.

    In so einem Fall werden die Belege von der Bank geprüft, ob eben eine solche Verwechslung vorliegt. Wenn dem so ist, erfolgt eine Korrektur durch die Bank.

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    du solltest doch eine Quittung haben...oder?

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    hat er es als Barabhebung gebucht oder ist es auf ein anderes Konto überwiesen worden?; es handelt sich nicht um die Reklamation einer Abbuchung wie bei einem Lastschriftverfahren; Du gehst sofort zur Bank und klärst es;

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    nach den Bestimmungen des Lastschriftabkommens besteht eine Widerspruchsfristvon sechs wochen; diese hat aber mit der von Dir beschriebenen Fallkonstellation nichts zu tun; bei der Bank liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor gegen die Du vorgehen musst; das hat aber nichts mit sechs Wochen zu tun,

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    aber bei der Bank arbeiten auch NUR Menschen und heutzutage auch keine schlaueren als andere Menschen. Das ist bestimmt keine Absicht und ungerechtfertigte Bereicherung. Aber trotzdem gut Formuierungen als Argumentation zu haben. Dann werdense flott.

  • 1
    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Wie soll das gehen, zur Einzahlung mußt du doch eine Kontonummer an/eingeben und deine eigene wirst du doch wohl nicht falsch schreiben?! Geh zur Bank und frage mal nach, welche Kontonummer zwecks Abbuchung eingetragen wurde und dann storniere-Rückbuchung.

  • 1
    Antwort von JPiffMoosberg JPiffMoosberg

    ich hoffe du hast noch den Einzahlungsbeleg. Dann ist alles OK.

  • 1
    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Wie geht das? An wen hat der Bankbeamte das Geld überwiesen? Überweisungen sind schwierig rückgängig zu machen. Unberechtigte Abbuchungen kann man innerhalb von 6 Wochen zurückfordern.

  • 1
    Antwort von Lursa Lursa

    Ich würde sagen sofort. Aus einer Einzahlung eine Abbuchung zu machen ist ja wohl die Höhe. Nimm den Einzahlungsbeleg mit und kläre das.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    mir ist allerdings unklar wie aus einer Einzahlung eine Abbuchung werden kann; bei einer Abbuchung müsste doch eine Überweisung auf ein anderes Konto eines Dritten erfolgt sein; es könnte höchstens als Barabhebung behandelt worden sein; auch hierzu müßte aber eine Quittung über den Empfang des Geldes vorliegen;

    Kommentar von Lursa LursaLursa

    Wie es dazu kommen kann, ist mir allerdings auch ein wenig schleierhaft.

  • 1
    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    na Du hast Doch die Einzahlun gsquittung. Mit der gehst Du hin ud fertig.

  • 1
    Antwort von kiralee kiralee

    Melden solltest du das sofort - also leider frühestens Montag und zum 2. solltest du auch über evtl. Haftung seitens der Bank nachdenken

  • 1
    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    6 Wochen!

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    richtig; aber das gilt doch nur bei einem Widerspruch bei Lastschrifteinzug;

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.