Am Montag habe ich einen 3-stelligen Betrag bar auf mein Konto eingezahlt. Dachte ich zumindest. Als ich mir gerade Kontoauszüge gezogen habe, war auf dem Kontoauszug keine Einzahlung, sondern eine Abbuchung vermerkt. Der Bankangestellte hat den Betrag abgebucht und nicht eingezahlt. Innerhalb welcher Frist muss ich diese Transaktion melden und bekomme ich das Geld zurück? Ich bin gerade wirklich nervös.
Antworten (10)
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1Antwort von
thjung Wenn der Bankmitarbeiter versehentlich die Einzahlung im Soll (als Abhebung) gebucht hat, entstand bei der Kasse ein Überschuss, der beim Kassenabschluss auffallen muss.
In so einem Fall werden die Belege von der Bank geprüft, ob eben eine solche Verwechslung vorliegt. Wenn dem so ist, erfolgt eine Korrektur durch die Bank.
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Guppy194Guppy194
hat er es als Barabhebung gebucht oder ist es auf ein anderes Konto überwiesen worden?; es handelt sich nicht um die Reklamation einer Abbuchung wie bei einem Lastschriftverfahren; Du gehst sofort zur Bank und klärst es;
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Engelchen46Engelchen46
Wie soll das gehen, zur Einzahlung mußt du doch eine Kontonummer an/eingeben und deine eigene wirst du doch wohl nicht falsch schreiben?! Geh zur Bank und frage mal nach, welche Kontonummer zwecks Abbuchung eingetragen wurde und dann storniere-Rückbuchung.
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JPiffMoosbergJPiffMoosberg
ich hoffe du hast noch den Einzahlungsbeleg. Dann ist alles OK.
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TanteBerthaTanteBertha
Wie geht das? An wen hat der Bankbeamte das Geld überwiesen? Überweisungen sind schwierig rückgängig zu machen. Unberechtigte Abbuchungen kann man innerhalb von 6 Wochen zurückfordern.
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LursaLursa
Ich würde sagen sofort. Aus einer Einzahlung eine Abbuchung zu machen ist ja wohl die Höhe. Nimm den Einzahlungsbeleg mit und kläre das.
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Guppy194Guppy194 mir ist allerdings unklar wie aus einer Einzahlung eine Abbuchung werden kann; bei einer Abbuchung müsste doch eine Überweisung auf ein anderes Konto eines Dritten erfolgt sein; es könnte höchstens als Barabhebung behandelt worden sein; auch hierzu müßte aber eine Quittung über den Empfang des Geldes vorliegen;
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LursaLursa Wie es dazu kommen kann, ist mir allerdings auch ein wenig schleierhaft.
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wfwbinderwfwbinder
na Du hast Doch die Einzahlun gsquittung. Mit der gehst Du hin ud fertig.
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kiraleekiralee
Melden solltest du das sofort - also leider frühestens Montag und zum 2. solltest du auch über evtl. Haftung seitens der Bank nachdenken
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ZwergS04ZwergS04
6 Wochen!
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Guppy194Guppy194 richtig; aber das gilt doch nur bei einem Widerspruch bei Lastschrifteinzug;
nach den Bestimmungen des Lastschriftabkommens besteht eine Widerspruchsfristvon sechs wochen; diese hat aber mit der von Dir beschriebenen Fallkonstellation nichts zu tun; bei der Bank liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor gegen die Du vorgehen musst; das hat aber nichts mit sechs Wochen zu tun,
aber bei der Bank arbeiten auch NUR Menschen und heutzutage auch keine schlaueren als andere Menschen. Das ist bestimmt keine Absicht und ungerechtfertigte Bereicherung. Aber trotzdem gut Formuierungen als Argumentation zu haben. Dann werdense flott.