Eine gewisses Unternehmen mit der Bezeichnung DMS/Sparidee hat von meinem Konto unberechtigt Geld abgebucht. Da ich von dieser Firma weder gehört,geschweige mit Dieser etwas abgeschlossen habe,wollte ich nachfragen,ob mir Jemand einen Rat geben kann? Vielleicht gibt es ja noch Einige,denen es so ergangen ist wie mir.
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Lass die Lastschrift zurückgehen. Wenn die Abbuchung im letzten Quartal erfolgt ist, hast du noch bis Mitte August Zeit.
Dann müssen die sich kümmern und dir einen Nachweis der Berechtigung der Forderung liefern.
Das dürfte ihnen ziemlich schwer fallen...

Kann ich kaum glauben, denn bei Sparidee muss man sich registrieren lassen und alle Daten angeben. Ansonsten, Geld zurück buchen lassen von deiner Bank.L.G.
Am Montag sofort zur Bank gehen und diese Abbuchung/en zurückbuchen lassen, das geht 6 Wochen ab dem Zeitpunkt an welchem die Abbuchung/en vorgenommen wurde/n.
Geld sofort zurück buchen lassen, die haben bei mir auch unberechtigt Geld abgebucht. Zu dieser "Sparidee" gibt und gab es schon einige Beitragsstränge, in denen sich Geschädigte zu Wort gemeldet haben. Macht alles einen sehr verdächtigen Eindruck, mich haben sie auch angerufen und ne schöne Geschichte erzählt und dann wollten sie abkassieren, doch mein Anwalt hat das verhindert. Ich wünschte, gegen dieses Unternehmen würde endlich mal einer Anzeige wegen Betrug erstatten...

kommt dir der Betrag auch nicht bekannt vor, den diese Firma abgebucht hat? Evtl. hast du mal irgendwo etwas bestellt oder gekauft und mit Karte oder per Lastschrift bezahlt und für dieses Unternehmen, für das du die Ausgabe gemacht hast, ist DMS/Sparidee die Stelle, über die das Geld läuft.
Wenn du absolut sicher bist, daß dir das zu Unrecht abgebucht wurde, kannst du das wieder Rückgängig machen.
Diese Antwort ist nur teilweise richtig. Hier greift nicht ein Quartal sondern ausschliesslich die Frist von 6 Wochen ab Abbuchungszeit. Da geht es sogar um die Uhrzeit.
Zusatz: Danach lässt sich immer noch klären ob brechtigt oder nicht abgebucht wurde. Wenn nicht berechtigt,dann Anzeige - Betrug
"Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2) eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten (Abschnitt IV, Nr. 1) und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist (kein Auftrag von ihm an seine Bank, der BGH hat hier die "Genehmigungstheorie" aufgestellt). Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kunde den ganzen Winter im warmen Süden verbracht hat oder monatelang im Krankenhaus lag und jeweils keine Ahnung von der Lastschrift hatte. Er muß allerdings trotzdem §242 BGB (Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung) und Ziffer 11 (4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unverzügliche Prüfung von Mitteilungen) beachten!"
Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
Aus dem letzten Satz folgt, dass im Normalfall die Widerspruchsfrist gegen den Rechnungsabschluss (zum Quartalsende) gilt.