Wir sind vor 8 Jahren ins elterliche Wohnhaus miteingezogen.Weil keine Parkmöglichkeit vorhanden war haben wir selbst ein Carport (für 2 Autos inkl.Schuppen,Entstehungskosten ca.12.000,- )errichtet,wo auch nach Mietsende eine Weiternutzung durch uns geplant war.Der Vater ist zwischenzeiltlich verstorben und die Mutter hat wieder geheiratet.Dieser neue Mann möchte nun über den Carport alleine verfügen,ohne diesen abzulösen. Unsere Frage:Wenn eine Ablöse nicht bezahlt wird,haben wir dann das Recht diesen Carport abzubauen?
Abbau,Überlassung od.Ablöse des eigenen Carports,gebaut auf fremden Grundstück
Antworten (4)
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4Antwort von
WenneWenne
Wenn ihr ihn auf eure Kosten gebaut habt ist der Carport als solches euer Eigentum (unabhängig vom Grundstück auf dem er erlaubterweise gebaut wurde!) und ihr könnt ihn abbauen.
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3Antwort von
Mars12Mars12
Wenn es Euer Carport ist, kann er sich den nicht einfach aneignen, dann dürft ihr den abbauen wenn ihr ihn vorher informiert-aber da würde ich einfach noch mal einen Anwalt FRAGEN: aLSO SEINER IST ES SICHER NICHT
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0Antwort von
juezijuezi
Fakt ist, ein Gebäude, ein Baum und was auch sonst noch, alles auf einem Grundstück gehört letztendlich dem, dem das Grundstück gehört. Auch wenn es das Elternhaus (Mann/Frau)ist, ein solches Projekt durfte auf keinen Fall ohne einen Vertrag gemacht werden. Ich gehe mal davon aus, dass das Grundstück der Mutter gehört (Erbfall), somit kann der "neue" Ehemann darüber nicht verfügen, ansprechpartner ist die Mutter
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