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Abbau,Überlassung od.Ablöse des eigenen Carports,gebaut auf fremden Grundstück

Frage von Hotidr Hotidr

Wir sind vor 8 Jahren ins elterliche Wohnhaus miteingezogen.Weil keine Parkmöglichkeit vorhanden war haben wir selbst ein Carport (für 2 Autos inkl.Schuppen,Entstehungskosten ca.12.000,- )errichtet,wo auch nach Mietsende eine Weiternutzung durch uns geplant war.Der Vater ist zwischenzeiltlich verstorben und die Mutter hat wieder geheiratet.Dieser neue Mann möchte nun über den Carport alleine verfügen,ohne diesen abzulösen. Unsere Frage:Wenn eine Ablöse nicht bezahlt wird,haben wir dann das Recht diesen Carport abzubauen?

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Antworten (4)

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    Antwort von Wenne Wenne

    Wenn ihr ihn auf eure Kosten gebaut habt ist der Carport als solches euer Eigentum (unabhängig vom Grundstück auf dem er erlaubterweise gebaut wurde!) und ihr könnt ihn abbauen.

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    Antwort von Mars12 Mars12

    Wenn es Euer Carport ist, kann er sich den nicht einfach aneignen, dann dürft ihr den abbauen wenn ihr ihn vorher informiert-aber da würde ich einfach noch mal einen Anwalt FRAGEN: aLSO SEINER IST ES SICHER NICHT

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    Antwort von juezi juezi

    Fakt ist, ein Gebäude, ein Baum und was auch sonst noch, alles auf einem Grundstück gehört letztendlich dem, dem das Grundstück gehört. Auch wenn es das Elternhaus (Mann/Frau)ist, ein solches Projekt durfte auf keinen Fall ohne einen Vertrag gemacht werden. Ich gehe mal davon aus, dass das Grundstück der Mutter gehört (Erbfall), somit kann der "neue" Ehemann darüber nicht verfügen, ansprechpartner ist die Mutter

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    Antwort von Manfred58 Manfred58

    wemm gehört das Grundstück?

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