guten morgen, ich hab eine komische frage.... Weiß jemand von euch ob ich,wenn ich 3 Tage krank bin aber keine Krankmeldung habe,sogar 3 abmahnungen (also für jeden tag ohne krankmledung)bekommen kann?was ist die regel könnte es auch nur eine sein? lg vielen dank im vorraus
Antworten (6)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
WelfensammlerWelfensammler
Wenn die 3 Tage am Stück waren, ist nur eine Abmahnung zulässig. Mehrere für das gleiche Vergehen (zu spät abgegebene Krankmeldung) sind anfechtbar.
Kommentar von
HariboDealerHariboDealer Zu spät abgegeben ja, aber er hat ja gar keine. Und kein Arzt wird ihm die Rückwirkend austellen...
Kommentar von
WelfensammlerWelfensammler Und trotzdem kann man dafür nicht mehrere Abmahnungen verteilen.
Kommentar von
HariboDealerHariboDealer Nee, aber ohne Krankmeldung die fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung!!
Sonst würde ja jeder einfach mal 3 Tage zu Hause bleiben...
Kommentar von
bitmapbitmap Erzähl doch keinen Mist. Wegen 3 Tagen fehlen bekommt man nicht gleich ne fristlose Kündigung. Das wäre völlig unverhältnismäßig ohne vorherige Abmahnung.
Außerdem solltest du endlich mal den Kommentar lesen, den sasa48 noch nachträglich geschrieben hat.
Kommentar von
ExfellityExfellity Doch das machen einige Ärtzte.
-
5Antwort von
HariboDealerHariboDealer
Ohne Krankmeldung brauchst du gar keine Abmahnung, sondern kannst wegen Arbeitsverweigerung fristlos gefeuert werden!!
Und das ist auch richtig so!!!
Stell dir mal vor, jeder würde einfach nach Belieben mal 3 Tage nicht zur Arbeit gehen...
Kommentar von
bitmapbitmap ''Ohne Krankmeldung brauchst du gar keine Abmahnung, sondern kannst wegen Arbeitsverweigerung fristlos gefeuert werden!!''
- So schnell, geht das dann doch nicht.
Aber erstaunlich wie viele DH man für so ne Pauschalantwort bekommt ohne nach den Hintergründen zu fragen.
-
4Antwort von
bitmapbitmap
Mehr Infos bitte dazu.
Warum keine Krankmeldung? Meinst du damit, dass du gar nicht Bescheid gesagt hast oder kein Attest vom Arzt abgegeben hast?
Kommentar von
sasa48sasa48 ich habe zurzeit 2 jobs einen in der küche und einem in einem lager.ich gehe nicht zum arzt da ich mit krankmeldung nicht versichert bin wenn ich doch arbeiten gehe.das heißt in der küche werde ich nicht arbeiten gehen wg ansteckung usw aber trotzdem zum lagerjob,da ich es mir nicht leisten kann dort krank zu sein.zum arzt werde ich also nicht gehen aber bescheid sagen beim arbeitgeber werde ich natürlich
Kommentar von
bitmapbitmap ''da ich mit krankmeldung nicht versichert bin wenn ich doch arbeiten gehe.''
- Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Und wenn der Arbeitgeber ab dem 1. Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest verlangt, dann musst du eins abgeben. Sonst gibts keine Entgeltfortzahlung - berechtigterweise. Aber 3 Abmahnungen wird es nicht gleich geben. Der Arbeitgeber muss dir ja erst mal Zeit geben, das abgemahnte Verhalten zu ändern.
-
-
3Antwort von
fleppenwegfleppenweg
ich würde Dich sofort entlassen
Kommentar von
HariboDealerHariboDealer Mein Reden!!
Und wenn sein Chef schlau ist tut er das auch!!
DH
Kommentar von
fleppenwegfleppenweg richtig!.)
-
1Antwort von
angie760angie760
Es wurde neu eingeführt. Heutzutage brauchst Du schon für den ersten Tag, auch wenn Du entschuldigst bist, eine AU. Das wurde uns nämlich auch mitgeteilt. Entweder eine AU, die die 3 Tage dann auch zeigen oder für jeden neuen Tag eine AU. Wenn es Dir mal einen Tag wirklich nur nicht gut geht, bist Du schon verpflichtet, für diesen Tag zum Arzt zu rennen, um Dir eine AU zu besorgen. Es ist leider nichts mehr, sich für diesen Tag zu entschuldigen um sich auszukurieren und am nächsten Tag wieder arbeiten zu gehen. Die wollen alles belegt haben. Da Du aber schon 3 Tage krank bist, ist es normal, dass Du nun für jeden einzelnen Tag eine Abmahnung erhältst. Traurig, aber wahr.
Kommentar von
bitmapbitmap ''Heutzutage brauchst Du schon für den ersten Tag, auch wenn Du entschuldigst bist, eine AU.''
- Falsch. Das Entgeltfortzahlungsgesetz hat sich nicht geändert. Es ist immernoch Sache des Arbeitgebers, ob er ein ärztliches Attest früher verlangt oder nicht. http://www.buzer.de/gesetz/1593/a22684.htm
vielen dank für deine schnelle antwort.hat mir geholfen