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Ab wievielen Wohnung ist Vermietung gewerblich

Frage von silkera silkera

Ich habe mal gelesen, dass es eine maximale grenze an Wohnungen gibt, bis zu der man diese privat vermieten kann. Danach muss man das als Gewerbe anmelden. Weiss jemand, wo die Grenze liegt?

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Antworten (6)

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Bei Wohnungen gibt es so etwas nicht! Das Ausgrenzungnsgesetz greift ab einem Wohnungsbestnd von ca. 50 Wohneinheiten. Werden Garagen alleine ohne Wohnungen vermietet, so kann dies ab einer gewissen Anzahl als gewerbliche Vermietung ausgelegt werden und man muß ab dann zur Mehrwertsteuer optieren. Die Grenzen sind aber sehr fließend!

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Die Auskunft ist falsch.

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    Antwort von Schnitzelpirat Schnitzelpirat

    Hat jemand vielleicht einen offiziellen Link zur definitiven Klärung dieser Frage? :-)

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Es gibt nur eine Unterscheidung von Wohn- und Gewerbeflächenvermietung. Was aber ausschließlich mit der Abrechnung der Betriebskosten und der Art des Vertrages zu tun hat.

    Beides kann ich privat vermieten, soviel ich will ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.

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    Antwort von Matti2 Matti2

    FALSCH

    Kommentar von Matti2 Matti2Matti2

    wenn du als Vermieter eigene Wohnungen vermietest , ist das KEIN Gewerbe. Wenn du aber innerhalb von z.B. einem halben Jahr drei Wohnungen , die dir nicht gehören an Mieter vermittelst ( ähnlich einem Immo-Makler ), dann musst du ein Gewerbe anmelden ( vorausgesetzt du hast einen Geldvorteil daraus )

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Vermitteln/Makeln ist immer gewerblich und hat mit der eigentlichen Vermietung nichts zu tun.

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    Antwort von Mitchi7 Mitchi7

    jop ab der 5ten Wohnung ist es ein Gewerbe.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    Quatsch, ich vermiete 9 Wohnungen und 1 Praxis und bin privater Vermieter.

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Absoluter Unfug! Private Wohnungsvermietung kennt kein Grenze für die Erreichung des Gewerbecharakters.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Ich schließe mich der Meinung bzw. der Aussage von guterwolf und schelm1 voll und ganz an.

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