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Ab wievielen Tagen Krankheit muss ich meinem Arbeitgeber ein Attest vom Arzt vorlegen?

Frage von thesmart thesmart

Schon wenn ich einen Tag wegen einer Erkältung zuhause bleibe? Oder erst nach mehrere Tagen Abwesenheit. Ist das gesetzlcih geregelt?

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Antworten (8)

  • 12
    Antwort von schurke schurke

    Das müsste in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Viele AG verlangen erst ab dem dritten Tag der Krankheit ein Attest, manche aber ab dem ersten, frage oder lese nach.

  • 5
    Antwort von dock69 dock69

    Soweit ich weiß, kann der Arbeitgeber schon ab dem 1. Krankheitstag ein Attest verlangen. Üblicherweise muss es nach 3 Tagen vorliegen. Soweit es die Erkrankung zulässt, ist der Arbeitgeber bereits am gleichen Tag von der Arbeitsunfähigkeit und der voraussichtlichen Dauer zu unterrichten.

  • 5
    Antwort von Tribals Tribals

    Das ist im Arbeitsvertrag geregelt. In den wohl meisten Fällen muss eine Bescheinigung ab dem dritten Tag her. Da es aber immer mehr gang und gebe wird, den eigenen Mitarbeitern (wegen ein paar schwarzen Schaafen, die die Minderheit darstellen) zu misstrauen, ist oftmals bereits am ersten tag eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Dumm gelaufen, den die meisten (ehrlichen) Mitarbeiter, die mal einen Tag aussetzen würden, um wieder fit zu sein, werden gewzungen zum Arzt zu gehen und dieser schreibt bei gripalen infekten etc. mind. schonmal 3 tage "krank".

  • 3
    Antwort von eckhard2807 eckhard2807

    Melden solltest du dich schon am ersten Tag, sonst könnte dir unentschuldigtes Fehlen angehängt werden. Ein Krankmeldung braucht du ab dem vierten Tag, dann aber vom ersten Tag an. Also du kannst nicht drei Tage zuhause bleiben und am vierten Tag zum Arzt gehen und dann krank schreiben lassen. Da müsste dein Arzt mitspielen und deine Krankmeldung rückdatieren.

  • 2
    Antwort von ulrot ulrot

    Also laut Gesetz am dritten Arbeitstag! Willst Du Deinen Job behalten, dann melde es so früh wie möglich, auch der Fairness halber.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Ab dem 2. Abwesenheitstag, sofern Sie nichts anderes in den Tarifen oder Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Verständigen sollten Sie

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    ?

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Ich meine, man sollte den Arbeitgeber unverzüglich über sein Fehlen krankheitshalber verständigen. Ist man am ersten Abwesenheitstag beim Arzt, so muss man ab dem 2. Krankheitstag schon ein Attest vorlegen.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Ich meine, man sollte den Arbeitgeber unverzüglich über sein Fehlen krankheitshalber verständigen. Ist man am ersten Abwesenheitstag beim Arzt, so muss man ab dem 2. Krankheitstag schon ein Attest vorlegen.

    Kommentar von loopwithme loopwithmeloopwithme

    Es ist der dritte Arbeitstag, sofern nichts Anderes im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist... seufz

  • 1
    Antwort von Tower76 Tower76

    Ich bin Arbeitgeber und verlange ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest. Dies übrigens nicht, weil ich meinen Angestellten nicht vertraue, sondern weil ich nur durch ein Attest von der Krankenkasse einen Teil der Kosten für den Ausfall zurückerstattet bekomme. Wer krank ist soll zum Arzt gehen und sich dann nach dem Ermessen des Arztes auskurieren. Das ist fair und liegt im Interesse aller.

  • 0
    Antwort von Kerstin1974 Kerstin1974

    Am gleichen Tag eigentlich, aber wenn du Bescheid gesagt hast ( Dich krankgemeldet hast) dann sofort am nächsten Tag!

    Vergess auch nicht den Schein für die Krankenkasse abzugeben, sonst gibts null Geld!

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