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Ab wievielen Tagen Krankheit muss ich meinem Arbeitgeber ein Attest vom Arzt vorlegen?

gefragt von thesmart am 02.07.2007 um 17:43 Uhr

Schon wenn ich einen Tag wegen einer Erkältung zuhause bleibe? Oder erst nach mehrere Tagen Abwesenheit. Ist das gesetzlcih geregelt?

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Recht x 35.172 Beruf x 14.566 Arbeit x 14.498 Job x 3.833 Krankheit x 3.419 Arzt x 2.917 krank x 1.401 Arbeitgeber x 515 Arbeitnehmer x 192 Attest x 89

schurke
beantwortet von schurke am 2. Juli 2007 17:47
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Das müsste in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Viele AG verlangen erst ab dem dritten Tag der Krankheit ein Attest, manche aber ab dem ersten, frage oder lese nach.


dock69
beantwortet von dock69 am 2. Juli 2007 18:41
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Soweit ich weiß, kann der Arbeitgeber schon ab dem 1. Krankheitstag ein Attest verlangen. Üblicherweise muss es nach 3 Tagen vorliegen. Soweit es die Erkrankung zulässt, ist der Arbeitgeber bereits am gleichen Tag von der Arbeitsunfähigkeit und der voraussichtlichen Dauer zu unterrichten.


anonym
beantwortet von Tribals am 2. Juli 2007 18:40
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Das ist im Arbeitsvertrag geregelt. In den wohl meisten Fällen muss eine Bescheinigung ab dem dritten Tag her. Da es aber immer mehr gang und gebe wird, den eigenen Mitarbeitern (wegen ein paar schwarzen Schaafen, die die Minderheit darstellen) zu misstrauen, ist oftmals bereits am ersten tag eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Dumm gelaufen, den die meisten (ehrlichen) Mitarbeiter, die mal einen Tag aussetzen würden, um wieder fit zu sein, werden gewzungen zum Arzt zu gehen und dieser schreibt bei gripalen infekten etc. mind. schonmal 3 tage "krank".


anonym
beantwortet von eckhard2807 am 2. Juli 2007 18:12
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Melden solltest du dich schon am ersten Tag, sonst könnte dir unentschuldigtes Fehlen angehängt werden. Ein Krankmeldung braucht du ab dem vierten Tag, dann aber vom ersten Tag an. Also du kannst nicht drei Tage zuhause bleiben und am vierten Tag zum Arzt gehen und dann krank schreiben lassen. Da müsste dein Arzt mitspielen und deine Krankmeldung rückdatieren.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 2. Juli 2007 17:48
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Ab dem 2. Abwesenheitstag, sofern Sie nichts anderes in den Tarifen oder Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Verständigen sollten Sie

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 2. Juli 2007 17:54

?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 2. Juli 2007 17:57

Ich meine, man sollte den Arbeitgeber unverzüglich über sein Fehlen krankheitshalber verständigen. Ist man am ersten Abwesenheitstag beim Arzt, so muss man ab dem 2. Krankheitstag schon ein Attest vorlegen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 2. Juli 2007 17:57

Ich meine, man sollte den Arbeitgeber unverzüglich über sein Fehlen krankheitshalber verständigen. Ist man am ersten Abwesenheitstag beim Arzt, so muss man ab dem 2. Krankheitstag schon ein Attest vorlegen.

Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 2. Juli 2007 19:27

Es ist der dritte Arbeitstag, sofern nichts Anderes im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist... seufz


anonym
beantwortet von ulrot am 3. Juli 2007 01:16
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Also laut Gesetz am dritten Arbeitstag! Willst Du Deinen Job behalten, dann melde es so früh wie möglich, auch der Fairness halber.


anonym
beantwortet von Tower76 am 20. November 2009 15:54
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Ich bin Arbeitgeber und verlange ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest. Dies übrigens nicht, weil ich meinen Angestellten nicht vertraue, sondern weil ich nur durch ein Attest von der Krankenkasse einen Teil der Kosten für den Ausfall zurückerstattet bekomme. Wer krank ist soll zum Arzt gehen und sich dann nach dem Ermessen des Arztes auskurieren. Das ist fair und liegt im Interesse aller.


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