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ab wievielen Mitarbeitern darf bzw. kann man einen Betriebsrat aufstellen

Frage von hap13 hap13
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Antworten (7)

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern,von denen drei wählbar sind,werden Betriebsräte gewählt.

    Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes,die das 18.Lebensjahr vollendet haben.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Dh. Peter Kleinsorge

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    Antwort von dermichi1 dermichi1

    Ab 5 Mitarbeitern

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    Antwort von ichamcomputer ichamcomputer

    "Kann" ab 1.... ob es was "Bringt"...

    Ab 10 - kann es was "Bringen"... vorher gibt es den "Entlassungsschutz" für den BR nicht...

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Ab 5 Mitarbeiter.

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    Antwort von Furchi Furchi

    Ab 5 Mitarbeitern

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    Antwort von amdros amdros

    Hatte neulich mal bei einer ähnlichen Frage gelesen, ab 6 Mitarbeitern

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    Antwort von bazi01 bazi01

    Ab 5 festangestellten Mitarbeitern

    Kommentar von serendipidy serendipidy

    ..von denen 3 wählbar sein müssen (ergänzend zu deiner korrekten aussage)

    Kommentar von bazi01 bazi01

    Danke! :-)

    Und ne Gewerkschaft braucht man nicht.

    Kommentar von hap13 hap13

    wer ist dann wählbar , auch leitende Angestellte

    Kommentar von hap13 hap13

    auch wenn man Gewerkschaftlich nicht organisiert ist??

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Man muss nicht in der Gewerkschaft sein.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    @hap13: Leitende Angestellte sind im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, gemäß §5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz keine Arbeitnehmer. Sie sind deshalb auch nicht wählbar. Peter Kleinsorge

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