ab wievielen Mitarbeitern darf bzw. kann man einen Betriebsrat aufstellen
Antworten (7)
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In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern,von denen drei wählbar sind,werden Betriebsräte gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes,die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
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ichamcomputerichamcomputer
"Kann" ab 1.... ob es was "Bringt"...
Ab 10 - kann es was "Bringen"... vorher gibt es den "Entlassungsschutz" für den BR nicht...
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0Antwort von
bazi01 Ab 5 festangestellten Mitarbeitern
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serendipidy ..von denen 3 wählbar sein müssen (ergänzend zu deiner korrekten aussage)
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bazi01 Danke! :-)
Und ne Gewerkschaft braucht man nicht.
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hap13 wer ist dann wählbar , auch leitende Angestellte
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hap13 auch wenn man Gewerkschaftlich nicht organisiert ist??
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lenzing42lenzing42 Man muss nicht in der Gewerkschaft sein.
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KleinsorgeKleinsorge @hap13: Leitende Angestellte sind im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, gemäß §5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz keine Arbeitnehmer. Sie sind deshalb auch nicht wählbar. Peter Kleinsorge
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Dh. Peter Kleinsorge