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ab wievielen krankheitstagen braucht man für die grundschule einen krankenschein?

Frage von julie julie

in nrw. oder reicht es immer wenn die eltern ihr kind telefonisch entschuldigen?

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Antworten (5)

  • 12
    Antwort von superfreddchen superfreddchen

    In Bremen braucht man ab 3 Tagen einen.

  • 5
    Antwort von JuergenLukas JuergenLukas

    Telefonisch entschuldigen reicht aus, um vorher zu informieren, dass Dein Kind nicht zur Schule kommt. Eine schriftliche Entschuldigung ist bei uns (NRW) bislang im Nachhinein immer fällig gewesen! Einen Krankenschein (glaube ich) benötigt man bei mehr als drei Tagen!?!

  • 3
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Eine schriftliche Entschuldigung schreibt man ja als Eltern sowieso immer, auch wenn man telefonisch Bescheid gesagt hat, daß das Kind erst mal krank ist. Hat dein Kind etwas Ernstes, wirst du wahrscheinlich eh zum Arzt gehen. Bleibt es z. B. länger als eine Woche aus der Schule fern, da wird die Schule vielleicht auf ein Attest bestehen (welches aber meist kostenpflichtig ist). Mein Arzt riet mir dann immer eine Entschuldigung zu schreiben mit dem Vermerk, daß das Kind bei dem und dem Arzt war. Den Arzt habe ich dann bereits von seiner Schweigepflicht entbunden.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Wenn ein Arbeitgeber oder eine Schule auf ein Attest besteht, das kostenpflichtig ist muß er/sie es auch bezahlen

    Kommentar von Agnes10 Agnes10Agnes10

    Das erzähle mal einer Grundschule in NRW....und diese sitzen immer am längeren Hebel (wenn es wirklich hart auf hart kommt)

  • 2
    Antwort von kzapp kzapp

    An bayerischen Schulen müssen Schüler,die länger als 3 Tage krank sind, eine ärztliche Bescheinigung mitbringen. Bis zu 3 Tagen ist die schriftliche Entschuldigung der Eltern ok. Nur telefonisch entschuldigen reicht aber nicht - es muss immer etwas Schriftliches folgen. Ein kostenpflichtiges Attest kann auf Wunsch der Schule bei längeren Fehltagen auch verlangt werden - muss dann aber die Schule zahlen. Von Krankenscheinen hab ich noch nix gehört.

  • 2
    Antwort von DaniH DaniH

    Bei uns an der Schule (Ba-Wü) reicht es, wenn man eine schriftliche Entschuldigung der Eltern abgibt. Ausnahme: Bei "meldepflichtigen" Krankheiten wie z.B. Windpocken, Scharlach oder auch Läuse will die Schule eine Unbedenklichkeitserklärung vom Arzt, dass das Kind wieder ganz gesund ost.

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