Liebe737 am 21.04.2009 um 17:49 Uhr
...in einem Eigentumshaus...und sind geburtstagsfeiern oder andere partys davon ausgeschlossen? meine nachbarn und die nachbarn daneben haben fast jeden sommertag die musik mittags als auch ab 23 uhr so laut das die ganze straße was von mitbekommt...und ICH muss von morgens bis morgens die musik auf zimmerlautstärke haben -.- tz
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Immer Werktags von 22 bis 6 Uhr sowie Sonn- und Feiertags ganztägig ist ruhestörender Lärm ungesetzlich und kann angezeigt werden.
Ein gesetztlich verbrieftes Recht auf eine gewisse Anzahl von Partys gibt es auch nicht.

Falsch. Zimmerlautstärke gilt nicht erst ab 22 Uhr, sondern generell.

ab 20 Uhr Zimmerlautstärke
Übliche Mietgeräusche, etwa aus dem Bad, von der Waschmaschine oder Trittgeräusche, muss man dulden. Auch laute Renovierungsgeräusche (Bohren, Hämmern) gehören dazu, müssen aber werktags vor 20 Uhr beendet sein. An Werktagen gewährt die Lärmverordnung zudem außerhalb der Ruhezeiten weiteren Schutz: In der Zeit von 7-20 Uhr sind Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Motorsport- sowie andere öffentliche Veranstaltungen und Lärm im Zusammenhang mit Tieren nur eingeschränkt zulässig. Klaviere, Stereoanlagen und Hunde sollten also Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Auch motorbetriebene Gartengeräte (Rasenmäher) dürfen nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr eingesetzt werden.
http://www.informationen-new.de/Nachbar-Zimmerlautstaerke.html
22 uhr
kaesbrot am 21. April 2009 17:51 Ab 22Uhr ist Nachtruhe - ab 20Uhr darf die Musik nur noch in Zimmerlautstärke sein.

22 uhr gilt immer, egal ob ne party veranstaltet wird oder nicht

Rund um die Uhr ist Zimmerlautstärke angesagt, es kann nämlich nicht sein das ein Nachbar 24 Stunden am Tag dazu verdonnert ist eine Musik zu hören die er nicht hören möchte....
Genau so ist es - leider werden immer wieder Zimmerlautstärke und Nachtruhe verwechselt.
Bei uns isses auch 20 Uhr. Zimmerlautstärke ist ja aber eigentlich laut genug..
Uhrzeitenregelungen betreffen Ruhezeiten. Zimmerlautstärke gilt für Musik IMMER.
Zimmerlaustärke gilt für Vermeidbares IMMER! Das betrifft also auch Musik - Musik muss ich so hören, dass Nachbarn gleichzeitig ihre eigene Musik ungestört hören können. Ab 22.00 Nachtruhe, d. h. z. B. keine handwerklichen Sachen mehr.