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Ab wieviel Uhr dürfen Handwerker (Dachdecker) in Mietshäusern mit der Arbeit beginnen?

Frage von LissyHD LissyHD

Unser Vermieter hat vor ein paar Tagen unangekündigt den Dachdecker vorbeigeschickt(wir wussten nur, dass er "irgendwann mal" kommt, aber weder Tag noch Uhrzeit). Der begann auch prompt Dienstags morgens um Punkt 6.00 Uhr zu hämmern - und niemand von uns wusste was los war (zur Hälfte Gemeindehaus und restlicher Teil vermietet, 2 Mietparteien). Zwei älter Frauen schliefen (bis) zu dieser Zeit noch ahnungslos und erschreckten natürlich ziemlich. Ich selbst muss sowieso um 6 Uhr aufstehen, ging 20 nach 6 mit dem Hund raus und fand draußen eben die Handwerker bei der Arbeit vor. Ich fragte, was das soll, ob sie nicht wüssten, dass dies hier ein Mietshaus sei und sie dürften meines Wissens nach erst ab 7 Uhr anfangen (habe mittlerweile aber gelesen, dass die Nachtruhe in Rheinland-Pfalz um 6 Uhr aufhört, Fehlinformation meinerseits, aber gilt das auch für Dachdecker?). Die Dachdecker sagten, niemand habe ihnen gesagt, dass hier noch Leute wohnen und warteten dann halt brav bis 7 Uhr, bis sie weitermachten. Jetzt wollen sie der Ortsgemeinde (= Vermieter) natürlich die Stunde ab 6 Uhr berechnen und dieser Vermieter will diese Stunde von uns bezahlt haben! Dürfen sie das verlangen? Die Handwerker waren ja unangekündigt so früh da bzw. würde mich sowieso interessieren, ob auch ein Dachdecker schon um 6 Uhr anfangen darf in Mietshäusern? Vielen Dank!!

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Antworten (10)

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    Antwort von Nolti Nolti

    Eigentlich steht dir als Mieter nicht das Recht zu, die Handwerker dazu aufzufordern, die Arbeit niederzulegen und ich verstehe die Handwerker eigentlich auch nicht, dass sie es getan haben, denn du bist ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt. Euer Vermieter hätte anstandshalber wohl einen Aushang im Treppenhaus machen können. Aber mal ganz ehrlich- kannst du dir vorstellen, welchen Strapatzen ein Dachdecker bei diesen Temperaturen in der Mittagssonne ausgesetzt ist? Es ist doch nur zu verständlich, wenn er dann so früh wie möglich anfängt zu arbeiten.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Lasst doch die Leute arbeiten - bei diesen Thmperaturen kann man nicht den ganzen Tag auf dem Dach durchhalten. Die machen das sicher nicht zum Vergnügen. Die Welt wird immer mimosiger ...

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    Antwort von Bujin Bujin

    Gesetzliche Nachtruhe ist in Deutschland von 22-6 Uhr. Alles darüber hinaus ist Kulanz und kann eventuell mit der Handwerksfirma abgesprochen werden. Es ist doch sehr eigenartig das die Arbeiten schon um 6 beginnen.

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Naja, wenn die Handwerker die Arbeit niederlegen dann auf eigene Verantwortung es sei denn du stellst dich ihnen in den Weg. Ich würde keinen Cent zahlen.

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    Antwort von Kirsche77 Kirsche77

    Ab 6 Uhr ist ok. War selber auf´m Bau und daher weiss ich das. Wenn eher dann muss es nur angekündigt werden ...z.B. durch einen Aushang im HAus

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Die Nachtruhe endet in ganz Deutschland um 06:00 Uhr. Natürlich müssen die Handwerker bezahlt werden. Denn sie waren ja da und haben ja auch mit der Arbeit begonnen.

    Der Vermieter will natürlich dafür verständlicherweise nicht zahlen und versucht nun sich an den Mietern schadlos zu halten. Und ich befürchte, dass er dies auch durchsetzen will und ihm das auch gelingt.

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    Antwort von BaumfroschQuak BaumfroschQuak

    Nö darf er nicht. Wenn die Handwerker aufhören, weil du das so gesagt hast ist das ihr Problem.

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    Antwort von Lauchhalde Lauchhalde

    Also,in Baden-Württemberg heißt es, nicht vor 7.00 Uhr Arbeitsbeginn,ansonsten nur nach schriftlicher Vereinbahrung zwischen Vermieter und Mieter.

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    Antwort von dervomblitz dervomblitz

    also die dachdecker u.s.w. die ich kenne fangen alle um 6 an schein bei denen normal zu sein

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    Antwort von ThinkingMind ThinkingMind

    Für gewöhnlich dürfen sie erst um 7 Anfangen, wie sie nun mit ihren Arbeitsstunden umgehen (wegen der Hitze) ist ihre Sache, sie können theoretisch auch schon um 4 Anfangen damit sie zur Mittags-/Nachmittagshitze zu Hause sind. Wie das jetzt bei Mietshäusern aussieht, wo es die Anwohner stören könnte, weiß ich aber nicht.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Ein klassisches Beispiel für eine nichtssagende Antwort.

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    Antwort von DrPsych0 DrPsych0

    weiteres könnte auch in der hausordnung geregelt sein. bsp. ab 8 uhr oder so...

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Wenn das so geregelt wäre, hätte der VM dies den Handwerkern mitgeteilt

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