Unsere Wohngesellschaft fängt um 4.20 !!! an bei uns Schnee zu schipppen. Da wir im Erdgeschos wohnen schmeißen sie damit regelmäßig meinen 2-jährigen Sohn aus dem Bett. Ist das im diese Zeit schon erlaubt???
ab wieviel uhr darf man schnee schippen?
Antworten (11)
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DelinaldoDelinaldo
Ja, allerdings nur bei Schneefall.
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TrilobitTrilobit
Ich wäre froh, wenn morgens der Weg frei wäre. Unsere tolle Firma fängt erst gegen halb 10 an. Morgens dürfen wir also durch den Schnee stapfen, der über Nacht gefallen ist, und abends ist wieder neuer da, weil nachmittags zuletzt geschippt wird und das nicht einmal besonders gründlich.
Übermäßig laut darf vor 6 Uhr nicht geschippt werden; vielleicht solltet ihr eher da ansetzen, als nur an der Uhrzeit.
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firstguardianfirstguardian
Die Gesellschaft kann schippen lassen, wenn Schnee gefallen ist. Der Hausmeiterdienst dürfte nicht nur vor Ihrem Haus an solchen Tagen Schnee beseitigen müüsen. Also wird er zwangsläufig früh beginnen um seiner Verpflichtung nachkommen zu können. Das müssen Sie halt in kauf nehmen; schließlich schneit es nicht täglich! Der Zweijährige kann ja anschließend weiterschlafen.
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Lola25Lola25
also mir wäre nicht gekannt, das dafür eine Uhrzeit vorgeschrieben ist. Es ist ja immerhin wichtiger, dass die Leute, die schon morgens früh unterwegs sind nicht hinfallen oder sonstiges. Mein Mann schippt auch um 05.30 bevor er zur Arbeit geht. Geht halt leider nicht anders
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FloeckliFloeckli
ich wäre froh wenn das so wäre! Muss bei Neuschnee um 6 noch durch tiefen Schnee fahren!
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AtrajanusAtrajanus
Hallo!
Das steht in der Gemeindeordnung siehe auch
Als Richtwert gilt 7:00 - 20:00 Uhr.
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Mietrecht/2004/Schneeraeumen.html
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MichiPeters 4:20 Uhr ist schon hart. Irgendwann muss der Schnee aber natürlich gescheppt werden. Wenn überhaupt kann in diesem Fall zu prüfen sein, ob es sich um Lärmbelästigung handelt und erst später gescheppt werden darf. Da bin ich allerdings skeptisch ...
Quelle: www.schneeschieber.net
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AuswandererAuswanderer
Ja, es ist erlaubt, wenn die es später machen, wird evtl verletze geben.
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KaemmererKaemmerer
Steht in der Räum- und Streupflichsatzung Deiner Stadt oder Gemeinde, ist damit individuell!
ab 7.00 muss geräumt sein! das sagt aber nicht, wann man nicht räumen darf!