1

Ab wieviel Tausend Euro Schaden ist es ein gewerblicher Betrug?

Frage von Tierlieb12 Tierlieb12

Servus bin Geschädigter und hab 1344€ verloren. Kommen mehrere Geschädigte, hab beim Gericht angerufen. Anklage wg. Verdacht des gemeinschaftlichen gewerblichen Betrug.

Wäre dankbar für Antworten.

MfG

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 2
    Antwort von BBaron BBaron

    Das richtet sich nicht nach der Höhe des Schadens. Gewerbsmäßig bedeutet, dass der/die Täter den Betrug mit der Absicht begehen, sich aus wiederholter Begehung eine Einahmequelle von gewisser Dauer und Erheblichkeit zu schaffen. Das Handeln muss eigenützig sein (BGH: in NStZ 2008, S.282).

    Kommentar von Tierlieb12 Tierlieb12Tierlieb12

    wiederholter Begehung, also könnte es sein, das er schon wegen Betrug verurteilt worden ist/wurde? (Weiß das er schonmal im Gefängnis saß)

    Kommentar von BBaron BBaronBBaron

    Es kann sein muss aber nicht, der BGH hat auch schon Fälle entschieden, wo ein erstmaliges Begehen als gewerblich bejaht wurde. Es kommt vor allem darauf an, dass der Täter plant sich zukünftig eine Einnahmequelle aus den Straftaten zu verschaffen, das kann auch bei einer erstmaligen Tat, der Fall sein.

    Kommentar von Tierlieb12 Tierlieb12Tierlieb12

    Habe gesehen das er heute sogar bei eBay gesperrt worden ist (habe den Artikel nicht über eBay gekauft) und es hagelt vor Negativbewertungen / Betrug etc. Also da wird zum Glück noch einiges auf ihn zukommen. Im Internet steht er mit einer Waffe in der Hand da. Der hat sie nichtmehr alle. Meinen Sie, der könnte Verurteilt werden auf Haft? Gibt 3 Geschädigte, und 3 Polizisten die dort hinkommen. Vorbestraft ist er sicher. Zeigt keine Reue, zahlt das Geld nicht zurück, meldet sich nicht. Hoffe es echt :-(

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Wenn ich mich kurz einklinken darf bevor ich ins Bett verschwinde: Du stellst seit mehreren Tagen die Frage, ob die Täter ins Gefängnis wandern. Zum x-ten Mal: Wie sollen wir dir das hier sagen können?"

    Und darüber, dass noch mehr geschädigt sind wäre ich nicht so froh, das schmälert nämlich deine Chancen dein Geld wiederzusehen.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Auch darum geht es wieder nicht. Andere Taten können natürlich ein Indiz für die Gewerblichkeit sein, müssen sie aber nicht. Wie BBaron schon völlig richtig definiert hat: Es kommt darauf an, wozu der Betrug begangen wurde. Dabei muss es noch nicht mal zu dem Erfolg gekommen sein, dass der Kerl auch davon leben konnte.

    Kommentar von Tierlieb12 Tierlieb12Tierlieb12

    Das konnte der 100%ig. Das sind mehrere tausend Euro. ach, mach mir Gedanken, will da unbedingt das er seine Strafe bekommt wenn er schon nichts zurückzahlt

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Ja das ist völlig nachvollziehbar. Ich würde jemanden, der mich übers Ohr gehauen und um Geld gebracht hat auch hart verurteilt sehen wollen. Dir bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten. Ändern kannst du an dem Urteil in dem Moment auch nichts, also vertraue darauf, dass der Richter die Tragweite der Tat erkennt und entsprechend urteilt.

    Kommentar von BBaron BBaronBBaron

    @Tierlieb12: Da muss ich Reiswaffel87 Recht geben, hier kann dir keiner sagen, ob der/die Täter verurteilt werden und wie hoch die Strafe sein wird. Wir kennen die genaue Aktenlage nicht. Wenn es sich um so eine Ebaygeschichte dreht nehme ich schon einen mittäterschaftlichen Betrug in besonders schweren Fall an. Aber es spielen noch so viele andere Faktoren eine Rolle, die mit in die Urteilsentscheidung fließen. Warte einfach die Verhandlung ab. Gruß

    Kommentar von Tierlieb12 Tierlieb12Tierlieb12

    Ok :-( Werde hier am Dienstag das Urteil reinschreiben falls es jemand dann interessiert.

    Kommentar von BBaron BBaronBBaron

    Mach das und das Aktenzeichen, wenn du daran kommst, dann kann man das Urteil nachlesen.

    Kommentar von Tierlieb12 Tierlieb12Tierlieb12

    Echt? Wo? (Az. klar steht auf Zeugenladung) aber wo kann man das danach angucke??

    Kommentar von BBaron BBaronBBaron

    Im Internet, wenns ne größere Entscheidung ist.

    Kommentar von Tierlieb12 Tierlieb12Tierlieb12

    Hm keine Ahnung. Melde mich dann am dienstag wieder, und dann schauen wir mal obs das auch online gibt.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.