Servus bin Geschädigter und hab 1344€ verloren. Kommen mehrere Geschädigte, hab beim Gericht angerufen. Anklage wg. Verdacht des gemeinschaftlichen gewerblichen Betrug.
Wäre dankbar für Antworten.
MfG
Servus bin Geschädigter und hab 1344€ verloren. Kommen mehrere Geschädigte, hab beim Gericht angerufen. Anklage wg. Verdacht des gemeinschaftlichen gewerblichen Betrug.
Wäre dankbar für Antworten.
MfG
Das richtet sich nicht nach der Höhe des Schadens. Gewerbsmäßig bedeutet, dass der/die Täter den Betrug mit der Absicht begehen, sich aus wiederholter Begehung eine Einahmequelle von gewisser Dauer und Erheblichkeit zu schaffen. Das Handeln muss eigenützig sein (BGH: in NStZ 2008, S.282).
wiederholter Begehung, also könnte es sein, das er schon wegen Betrug verurteilt worden ist/wurde? (Weiß das er schonmal im Gefängnis saß)
Es kann sein muss aber nicht, der BGH hat auch schon Fälle entschieden, wo ein erstmaliges Begehen als gewerblich bejaht wurde. Es kommt vor allem darauf an, dass der Täter plant sich zukünftig eine Einnahmequelle aus den Straftaten zu verschaffen, das kann auch bei einer erstmaligen Tat, der Fall sein.
Habe gesehen das er heute sogar bei eBay gesperrt worden ist (habe den Artikel nicht über eBay gekauft) und es hagelt vor Negativbewertungen / Betrug etc. Also da wird zum Glück noch einiges auf ihn zukommen. Im Internet steht er mit einer Waffe in der Hand da. Der hat sie nichtmehr alle. Meinen Sie, der könnte Verurteilt werden auf Haft? Gibt 3 Geschädigte, und 3 Polizisten die dort hinkommen. Vorbestraft ist er sicher. Zeigt keine Reue, zahlt das Geld nicht zurück, meldet sich nicht. Hoffe es echt :-(
Wenn ich mich kurz einklinken darf bevor ich ins Bett verschwinde: Du stellst seit mehreren Tagen die Frage, ob die Täter ins Gefängnis wandern. Zum x-ten Mal: Wie sollen wir dir das hier sagen können?"
Und darüber, dass noch mehr geschädigt sind wäre ich nicht so froh, das schmälert nämlich deine Chancen dein Geld wiederzusehen.
Auch darum geht es wieder nicht. Andere Taten können natürlich ein Indiz für die Gewerblichkeit sein, müssen sie aber nicht. Wie BBaron schon völlig richtig definiert hat: Es kommt darauf an, wozu der Betrug begangen wurde. Dabei muss es noch nicht mal zu dem Erfolg gekommen sein, dass der Kerl auch davon leben konnte.
Das konnte der 100%ig. Das sind mehrere tausend Euro. ach, mach mir Gedanken, will da unbedingt das er seine Strafe bekommt wenn er schon nichts zurückzahlt
Ja das ist völlig nachvollziehbar. Ich würde jemanden, der mich übers Ohr gehauen und um Geld gebracht hat auch hart verurteilt sehen wollen. Dir bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten. Ändern kannst du an dem Urteil in dem Moment auch nichts, also vertraue darauf, dass der Richter die Tragweite der Tat erkennt und entsprechend urteilt.
@Tierlieb12: Da muss ich Reiswaffel87 Recht geben, hier kann dir keiner sagen, ob der/die Täter verurteilt werden und wie hoch die Strafe sein wird. Wir kennen die genaue Aktenlage nicht. Wenn es sich um so eine Ebaygeschichte dreht nehme ich schon einen mittäterschaftlichen Betrug in besonders schweren Fall an. Aber es spielen noch so viele andere Faktoren eine Rolle, die mit in die Urteilsentscheidung fließen. Warte einfach die Verhandlung ab. Gruß
Ok :-( Werde hier am Dienstag das Urteil reinschreiben falls es jemand dann interessiert.
Mach das und das Aktenzeichen, wenn du daran kommst, dann kann man das Urteil nachlesen.
Echt? Wo? (Az. klar steht auf Zeugenladung) aber wo kann man das danach angucke??
Im Internet, wenns ne größere Entscheidung ist.
Hm keine Ahnung. Melde mich dann am dienstag wieder, und dann schauen wir mal obs das auch online gibt.