Hallo,
hab mal ne Frage zur Benutzung des Vermittlungsgutscheines von der Arbeitsagentur.
Ich habe vorige Woche einen Vermittlungsgutschein erhalten und bin nun auf der Suche nach einem privaten Arbeitsvermittler.
Frage an Euch: Ich habe gehört, dass mein privater Arbeitsvermittler meiner Wahl das Geld vom Gutschein nur erhält, wenn er mir ein versicherungspflichtigen Job vermittelt.
Aber ab wann beginnt ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. wieviel Stunden in der Woche muss ich dafür Arbeiten? Kann mir das bitte jemand sagen.
Ist 400 Euro schon versicherungspflichtig oder noch geringfügig?
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