Ab wieviel Promille darf man kein Fahrrad fahren? Sind die Werte anders für Führerscheininhaber?

Leider sind viele Antworten falsch. Vor allem die Aussage, dass es beim Radeln wie beim Autofahren sei, stimmt nicht. Auch die 0,0 Promille sind falsch. 0,0 Promille ist falsch. Es gibt in Deutschland bei Fahrrädern keine solche Grenze (auch nicht bei Fahranfängern). 0,5 Promille ist - zumindest so pauschal - falsch. Diese Grenze, die sich aus § 24a StVG ergibt und nicht von einem Fahrfehler abhängt, gilt nach dem eindeutigen Wortlaut nur für KRAFTfahrzeuge. Den Begriff des "Verkehrsmittels" gibt es weder im StGB, noch in der StVG. Richtig ist, dass eine Straftat der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ab 0,3 Promille plus ALKOHOLBEDINGTEM Fahrfehler vorliegen kann (aber nicht "muss"). Hier spricht man ggf. von relativer Fahruntüchtigkeit. Bis zu 0,29 Promille BAK bist Du also jedenfalls straflos. Die absolute Fahruntüchtigkeitbeginnt bei 1,6 Promille. Hier macht sich der Betroffene also wegen § 316 StGB strafbar, ohne dass ihm der Beweis offen stünde, dass er ja noch "ft ist wie Eichel Ober"... Klar ist eins: Am besten sind 0,0 Promille. Aber das war eben nicht die Frage ;-)

Besonderheiten für Radfahrer
Obige Übersicht gilt für Alkoholdelikte von Kraftfahrzeugführern. Da einige gesetzliche Bestimmungen sich ausdrücklich auf Kraftfahrzeugführer beschränken, gelten für Radfahrer andere Regeln:
A. nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
B. strafbar nach § 316 StGB, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 1 Jahr) FAQ: Regelstrafen für Ersttäter; Anzahl Tagessätze, Dauer Sperrfrist usw.
C. strafbar nach § 315c StGB, wenn es alkoholbedingt zu einem Verkehrsunfall kommt oder ein anderer Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wird: - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) - zivilrechtliche Haftung für den Unfallschaden, die private Haftpflicht kann unter Umständen eine Regulierung ablehnen (wegen grober Fahrlässigkeit).
Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist im Rahmen des Strafverfahrens nicht vorgesehen, ebensowenig ein Fahrverbot. Auch eine MPU ist nicht automatisch vorgesehen. Erst bei einem zweiten Alkoholverstoß (z.B. Fahrt mit 0,51 Promille als Kraftfahrer) würde eine MPU angeordnet. Wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, wird ein ärztliches Gutachten verlangt.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=63902

sind die gleichen werte wie beim auto
bennybg am 31. Juli 2009 02:20 Falsch, rechtlich sieht das anders aus als beim Auto - wie bei der ersten Antwort schon richtig gescherieben wurde ist es für Fahrradfahrer erst ab 1,6 Promille defintiv verboten. ;-)

14 Mai, 2009
Vatertag ohne Reue - Was viele nicht wissen: Auch für das Rad gilt eine Promillegrenze. Unterschätzen Sie auch den Restalkohol nicht. Es dauert unter Umständen bis zu 24 Stunden oder mehr, bis der Alkohol - bei sehr großer Trinkmenge - vollständig abgebaut ist.“
Traditionsgemäß sind die Fahrzeuge für den Vatertag häufig der Bollerwagen oder das Fahrrad. TÜV NORD Mobilität weist darauf hin, dass bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad Folgen für den Führerschein drohen.
„Viele unterschätzen die Gefahr des Alkohols am Lenker“, so Klaus Peter Kalendruschat vom Medizinisch-Psychologischen Institut von TÜV NORD. „Ab 1,6 Promille droht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, auch wenn Autofahrer mit dem Fahrrad unterwegs sind.“ In der warmen Jahreszeit, besonders aber an Tagen wie Vatertag oder Pfingsten wird oft auch das Fahrrad als Fortbewegungsmittel zur feucht-fröhlichen Tour eingesetzt. Was viele nicht wissen: Auch für das Rad gilt eine Promillegrenze. Ab 1,6 Promille ist, aus juristischer Sicht, das sichere Führen des Fahrzeugs - auch ohne Gefährdung anderer - nicht mehr gegeben. Dieser Promille-Wert kann bei einer ausgiebigen Tour durchaus erreicht werden. Neben einer gerichtlich verhängten Geldstrafe können die Behörden dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen. Diese MPU muss bestanden werden, sonst wird die Fahrerlaubnis entzogen, mit den entsprechenden negativen privaten und beruflichen Folgen. „Das gleiche gilt in verschärfter Form natürlich für das Fahren mit Auto oder Motorrad“, so der Fachmann für Verkehrssicherheit, „unter Alkoholeinfluss sind der Gleichgewichtssinn und das Reaktionsvermögen stark eingeschränkt.“ Bei Unfällen oder Fahrauffälligkeiten drohen bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen. Die Fachleute empfehlen daher immer eine strikte Trennung von Trinken und Fahren - auch am Himmelfahrtstag. „Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder lassen Sie sich fahren“, so Kalendruschat, „unterschätzen Sie auch den Restalkohol nicht. Es dauert unter Umständen bis zu 24 Stunden oder mehr, bis der Alkohol - bei sehr großer Trinkmenge - vollständig abgebaut ist.“ Dann wird es ein Vatertag „ohne Reue“, zumindest aus verkehrsrechtlicher Sicht. www.tuev-nord.de
führ Verkehrsteilnehmer egal welcher Art, auch Fussgänger gilt 0.5 Promillegrenze
solltest du als Fussgänger angetrunken einen Unfall verursachen bist du deinen Führerschein los

tut sich nicht... auch als radfahrer musst fahrtauglich sein... gilt genauso wie bei autofahrern
bennybg am 31. Juli 2009 02:19 Falsch, rechtlich sieht das anders aus als beim Auto - wie bei der ersten Antwort schon richtig gescherieben wurde ist es für Fahrradfahrer erst ab 1,6 Promille defintiv verboten. ;-)
Lt. dem derzeit gültigem Gesetz
Fahrradfahrer dürfen ab 1,6 Prom . nicht mehr radeln, bzw., sind Fahruntauglich.
Wenn du mit 0,8 einen Unfall baust mit dem Fahrrad bist du genau so den Führerschein los als wärest du Auto gefahren - auch wenn du keine Schuld hattest! (Da wird dann angenommen, das du im nüchternen Zustand anders reagiert hättest.) Bei niedrigeren Werten bin ich mir nicht sicher.
Richtig.