1
ab wieviel personen gilt es als "versammlungen"
Frage von
molly1109
Antworten (5)
-
0Antwort von
schleudermaxeschleudermaxe
Ab einer, so jedenfalls bei Versammlungen der Wohnungseigentümer einer WEG die gesetzgeberischen Vorgabe.
-
Diese Frage
jo... habe erst gedacht, ein kleiner gag am Rande!! Aber du hast Recht. =;o)