Habe mal eine frage ob ein 13 jahriger die schäden bezahlen muss die er verbockt hat ja oder nein

ne aber deine eltern
Ich bin nicht das kind sonder der denn schaden hat
Strafmündig bist Du ab 14, bis dahin müssen es Deine Eltern regeln, oder Du fällst halt durchs Raster.
Guppy194 am 2. September 2009 19:44 es geht nicht um eine strafrechtliche Verantwortung sondern um die zivilrechtliche Haftung; diese setzt mit 7 ein.

§ 828 BGB
Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Nein. Erst mit 14 kann man eingeschränkt haftbar gemacht werden. Die Eltern zahlen!
Guppy194 am 2. September 2009 19:44 aus qwelchem Land kommst Du denn glatteisi???
aber nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; und die weise mal nach
Wenn ein Kind was beschädigt, müssen die Eltern bezahlen. Sag bloss, dies ist in Deutschland anders....?