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Ab wieviel jahren kann man für schäden haft bar gemacht werden?

gefragt von betong am 02.09.2009 um 19:33 Uhr

Habe mal eine frage ob ein 13 jahriger die schäden bezahlen muss die er verbockt hat ja oder nein


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Swisslady
beantwortet von Swisslady am 2. September 2009 19:35
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Die Eltern haften.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 2. September 2009 19:46

aber nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; und die weise mal nach

Kommentar von 0d5afc82958b89bf08461d15890cf408smallSwisslady am 2. September 2009 19:50

Wenn ein Kind was beschädigt, müssen die Eltern bezahlen. Sag bloss, dies ist in Deutschland anders....?


gurkischurki
beantwortet von gurkischurki am 2. September 2009 19:34
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ne aber deine eltern

Kommentar von betong am 2. September 2009 19:34

Ich bin nicht das kind sonder der denn schaden hat

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 2. September 2009 19:36

An die Eltern wenden, wegen Haftpflichtversicherung.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 2. September 2009 19:45

unabhängig von einer bestehenden haftpflicht ist man nach § 828 BGB für verursachte Schäden ab sieben Jahren haftbar.


turalo
beantwortet von turalo am 2. September 2009 19:34
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Strafmündig bist Du ab 14, bis dahin müssen es Deine Eltern regeln, oder Du fällst halt durchs Raster.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 2. September 2009 19:44

es geht nicht um eine strafrechtliche Verantwortung sondern um die zivilrechtliche Haftung; diese setzt mit 7 ein.


Jane007
beantwortet von Jane007 am 2. September 2009 19:34
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eltern haften für ihre kinder

Kommentar von Simple_avatar8smallAllyluna am 2. September 2009 19:35

...nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben!

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 2. September 2009 19:35

Bedingt! Das dazu passende Schild an Baustellen kannst Du unbesehen in die Tonne kloppen. Sagt nämlich nichts aus, was stimmt.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 2. September 2009 19:42
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§ 828 BGB

Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 2. September 2009 19:34
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Aber ja doch !!!


casilein
beantwortet von casilein am 2. September 2009 19:37
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Ab 7 Jahren ist man schadensersatzpflichtig.

Kommentar von E429559ceff83b232051e792e39cff2dsmallGlatteis am 2. September 2009 19:39

aus welchem Land kommst Du denn, Hasi?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 2. September 2009 19:41

@Glatteis: Antwort von casilein ist korrekt; schau mal nach im § 828 BGB


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 2. September 2009 19:37
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Nein. Erst mit 14 kann man eingeschränkt haftbar gemacht werden. Die Eltern zahlen!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 2. September 2009 19:44

aus qwelchem Land kommst Du denn glatteisi???

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 2. September 2009 19:48

wow, ein echter Experte - andere unqualifiziert anmaulen und dann noch Unsinn verbreiten. uiuiui...

Kommentar von E429559ceff83b232051e792e39cff2dsmallGlatteis am 6. September 2009 22:04

danke casilein... :)


anonym
beantwortet von mimaa4 am 2. September 2009 19:38
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18 oder mehr also nicht weniger

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 2. September 2009 19:44

ist ja was ganz neues; in Deutschland jedenfalls ist man ab 7 haftbar für verursachte Schäden.


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