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Ab wieviel jahren kann man für schäden haft bar gemacht werden?

Frage von betong betong

Habe mal eine frage ob ein 13 jahriger die schäden bezahlen muss die er verbockt hat ja oder nein

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Antworten (9)

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    Antwort von Swisslady Swisslady

    Die Eltern haften.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    aber nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; und die weise mal nach

    Kommentar von Swisslady SwissladySwisslady

    Wenn ein Kind was beschädigt, müssen die Eltern bezahlen. Sag bloss, dies ist in Deutschland anders....?

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    § 828 BGB

    Minderjährige

    (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

    (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

    (3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

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    Antwort von Jane007 Jane007

    eltern haften für ihre kinder

    Kommentar von Allyluna AllylunaAllyluna

    ...nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben!

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Bedingt! Das dazu passende Schild an Baustellen kannst Du unbesehen in die Tonne kloppen. Sagt nämlich nichts aus, was stimmt.

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    Antwort von turalo turalo

    Strafmündig bist Du ab 14, bis dahin müssen es Deine Eltern regeln, oder Du fällst halt durchs Raster.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    es geht nicht um eine strafrechtliche Verantwortung sondern um die zivilrechtliche Haftung; diese setzt mit 7 ein.

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    Antwort von gurkischurki gurkischurki

    ne aber deine eltern

    Kommentar von betong betongbetong

    Ich bin nicht das kind sonder der denn schaden hat

    Kommentar von turalo turaloturalo

    An die Eltern wenden, wegen Haftpflichtversicherung.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    unabhängig von einer bestehenden haftpflicht ist man nach § 828 BGB für verursachte Schäden ab sieben Jahren haftbar.

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    Antwort von mimaa4 mimaa4

    18 oder mehr also nicht weniger

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    ist ja was ganz neues; in Deutschland jedenfalls ist man ab 7 haftbar für verursachte Schäden.

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    Antwort von Glatteis Glatteis

    Nein. Erst mit 14 kann man eingeschränkt haftbar gemacht werden. Die Eltern zahlen!

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    aus qwelchem Land kommst Du denn glatteisi???

    Kommentar von casilein casileincasilein

    wow, ein echter Experte - andere unqualifiziert anmaulen und dann noch Unsinn verbreiten. uiuiui...

    Kommentar von Glatteis GlatteisGlatteis

    danke casilein... :)

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    Antwort von casilein casilein

    Ab 7 Jahren ist man schadensersatzpflichtig.

    Kommentar von Glatteis GlatteisGlatteis

    aus welchem Land kommst Du denn, Hasi?

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    @Glatteis: Antwort von casilein ist korrekt; schau mal nach im § 828 BGB

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    Antwort von Pumukl Pumukl

    Aber ja doch !!!

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