Habe mal eine frage ob ein 13 jahriger die schäden bezahlen muss die er verbockt hat ja oder nein
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Guppy194Guppy194
§ 828 BGB
Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
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Jane007Jane007
eltern haften für ihre kinder
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AllylunaAllyluna ...nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben!
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turaloturalo Bedingt! Das dazu passende Schild an Baustellen kannst Du unbesehen in die Tonne kloppen. Sagt nämlich nichts aus, was stimmt.
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turaloturalo
Strafmündig bist Du ab 14, bis dahin müssen es Deine Eltern regeln, oder Du fällst halt durchs Raster.
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Guppy194Guppy194 es geht nicht um eine strafrechtliche Verantwortung sondern um die zivilrechtliche Haftung; diese setzt mit 7 ein.
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gurkischurkigurkischurki
ne aber deine eltern
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betongbetong Ich bin nicht das kind sonder der denn schaden hat
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turaloturalo An die Eltern wenden, wegen Haftpflichtversicherung.
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Guppy194Guppy194 unabhängig von einer bestehenden haftpflicht ist man nach § 828 BGB für verursachte Schäden ab sieben Jahren haftbar.
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mimaa4 18 oder mehr also nicht weniger
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Guppy194Guppy194 ist ja was ganz neues; in Deutschland jedenfalls ist man ab 7 haftbar für verursachte Schäden.
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GlatteisGlatteis
Nein. Erst mit 14 kann man eingeschränkt haftbar gemacht werden. Die Eltern zahlen!
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Guppy194Guppy194 aus qwelchem Land kommst Du denn glatteisi???
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casileincasilein wow, ein echter Experte - andere unqualifiziert anmaulen und dann noch Unsinn verbreiten. uiuiui...
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GlatteisGlatteis danke casilein... :)
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casileincasilein
Ab 7 Jahren ist man schadensersatzpflichtig.
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GlatteisGlatteis aus welchem Land kommst Du denn, Hasi?
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Guppy194Guppy194 @Glatteis: Antwort von casilein ist korrekt; schau mal nach im § 828 BGB
aber nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; und die weise mal nach
Wenn ein Kind was beschädigt, müssen die Eltern bezahlen. Sag bloss, dies ist in Deutschland anders....?