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Ab wieviel Jahren kann man arbeiten gehen? (Bitte auch Beschreibg. ansehen)

Frage von kingosalex2 kingosalex2

Ab wieviel Jahren kann man in Supermärkten etc. zeitungverteilen arbeiten?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bebeone bebeone

    Du kannst schon mit 16J. im Supermarkt als Aushilfe arbeiten 400€ Basis hab auch mit 16 angefangen. und zeitung auch schon vorher.

    Kommentar von kingosalex2 kingosalex2kingosalex2

    Schön kurz und knapp und trotzdem eine gute und richtige Antwort...

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    Antwort von Eltern Eltern

    Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen sich - mit Einwilligung der Eltern - ein paar Euro dazuverdienen, jedoch nur mit leichter Beschäftigung, die nicht die Gesundheit gefährdet und den Schulbesuch nicht nachteilig beeinflusst (z. B. Austragen von Zeitungen, Werbeprospekten, Kinder-Betreuung, Nachhilfeunterricht, Gassi-Gänge mit Hunden, Einkaufen, z. B. für ältere oder gebrechliche Menschen, sowie Arbeiten auf Bauernhöfen). Maximal zwei Stunden Arbeit pro Tag sind erlaubt, aber erst nach der Schule und nicht zwischen 18 und 8 Uhr. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen bis zu acht Stunden pro Tag arbeiten, jedoch nur an Werktagen zwischen 6 und 20 Uhr. Nicht gestattet: das Heben schwerer Lasten, gefährliche Arbeiten und regelmäßige Tätigkeiten bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm.

    Mehr dazu hier: http://www.eltern.de/schulkind/freizeit-und-hobbys/schuelerjobs

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    Antwort von user270 user270

    ab 14

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    Antwort von DickeBertha DickeBertha

    In der Verordnung über den Kinderarbeitsschutz steht genau, welche Tätigkeiten erlaubt sind:

    § 2 Zulässige Beschäftigungen (1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden

    1. mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten, 2. in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit

    a) Tätigkeiten in Haushalt und Garten, b) Botengängen, c) der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen, d) Nachhilfeunterricht, e) der Betreuung von Haustieren, f) Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren, http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/index.html#BJNR150800998BJNE000300...

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Kinder ab 13 Jahren und Jugendliche, die noch der zehnjährigen Schulpflicht unterliegen, dürfen nur mit Einwilligung ihrer Eltern leichte Arbeiten verrichten. Hierzu zählen Babysitten, Nachhilfeunterricht, Ein­kaufen oder Botengänge für ältere und kranke Menschen sowie Hilfe bei der Ernte, Versorgung von Tieren oder das Austragen von Zeitungen. Andere gewerbliche Tätigkeiten wie das Einräumen von Regalen in Supermärkten sind Kindern unter 15 Jahren auch in den Ferien nicht erlaubt. Ferienjobs dürfen den Erholungswert der Ferien und die Leistungen in der Schule nicht beeinträchtigen.
    http://www.focus.de/karriere/perspektiven/branchen/jugendarbeitsschutz-regale-auffuellen-verbotenaid315526.html

    Kommentar von TillWollheim TillWollheimTillWollheim

    Hilfe bei der Ernte ist "leichte" Arbeit - wer das glaubt war noch nicht auf dem Lande!

    Kommentar von DickeBertha DickeBerthaDickeBertha

    Denke auch nicht, dass jemand, der die Position hat, Gesetze zu verfassen, schon jemals "ernten" musste...

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    Antwort von CheaterX1 CheaterX1

    Zeitungsverteilen schon ab 12 . Aber in der Supermärkten kannst du ab 18 .

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