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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Srico23Srico23
Also das ist so :
Beispiel. Dein Kind wurde am 23.10.2003 geboren. Dann ists ja gestern 6 Jahre alt geworden -> es wird VOR den Sommerferien aufgerufen seine Kinder, welche 6 sind oder noch werden anzumelden. Jedoch die Kinder, welche NACH den Sommerferien Geburtstag haben müssen noch nicht zur Schule -> du könntest dein Kind zwar trotzdem anmelden, aber eig. macht mans dann nächstes Jahr.
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2Antwort von
helrichhelrich
geboren bis 30.6. - 6 Jahre
geboren ab 1.7. - 7 Jahre
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fourxxxfourxxx je nach bundesland/stadt
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helrichhelrich Ich korrgiere mich selber - die von mir genannten Daten treffen auf Sachsen-Anhalt zu. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. http://de.wikipedia.org/wiki/Einschulung
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2Antwort von
MissTeeMissTee
Eigentlich ab 6 Jahren, aber der Oktober ist Stichtag wer im Oktober 6 Jahre alt wird, kann im Sommer schon mit 5 Jahren eingeschult werden.
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2Antwort von
kleene2908kleene2908
kommt auf das bundesland an...
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rebewrebew Richtig,DH!http://www.mobile-elternmagazin.de/schulstart/einschulung/details?konlstruktur=385563&k_beitrag=726388
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SilmarillionSilmarillion
So, jetzt nomma im Klartext. NRW sagt: * (1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult. (s. auch Absatz 2 der Übergangsvorschriften im Anschluss an § 132) (2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. (3) Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen*
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fourxxxfourxxx
je nach bundesland/stadt. in der regal ab 6, neuerdings auf antrag der eltern vermehrt bereits ab 5.
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knattertatterknattertatter
wenn man die Vorschule im Kindergarten gemacht hat und dann kommt es darauf an ob man vor oder nach glaube ich 1. Oktober geboren ist also mit 6 oder 7 jahren
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samy07samy07
Mit 6 Jahren..... soweit ich weiss das war bei mir so...bin ein Jahr später eingeschult.....
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Schoko1988 mit 6
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1Antwort von
breathlessbreathless
5 oder 6 Jahre
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lokist1992lokist1992 na nie erst ab 6 jahren manchmal auch ab 7 kommt draus an in welchem monat man geboren wurde
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vlaviellevlavielle
Also das kommt darauf an ob man vor dem 31.07. eines Jahres sechs Jahre alt war, dann wird man mit etwas über 6 eingeschult, ist man erst danach sechs Jahre alt, dann ist man halt zwischen 6,5 oder 7 Jahre alt. Jedes Jahr das man einem Kind noch schenkt als sorgenlose Kindheit ist ein gutes Jahr. Etwas anderes ist es wenn das Kind sich im Kindergarten zu tode langweilt, dann kann man einen Antrag stellen, dass das Kind vor dem 6ten Lebensjahr eingeschult wird. LG
Für Berlin zB wäre diese Aussage veraltet.