ab wieviel jahren ist geschlechtsverkehr offiziell erlaubt???
Antworten (8)
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2Antwort von
samirax5samirax5
16 bei beiderseitigem einverständnis....
Kommentar von
tetra13tetra13 Falsch ab 14!!!
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1Antwort von
HarryguenniHarryguenni
Ab 14! - sollte sowas vorher in beiderseitigem Einverständnis geschehen, kann auch nichts passieren! Würde da aber schon sehr vorsichtig sein! Ist ein Partner älter, kann das sehr problematisch für ihn werden!
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0Antwort von
ScitorScitor
Grundsätzlich liegt die sexuelle "Schutzaltersgrenze" für beide Geschlechter bei dem 14. Lebensjahr (§ 176 StGB). Das heißt, dass sexueller Kontakt ("sexuelle Handlungen") mit einer(m) unter 14-jährigen von einem(r) über 14-jährige(n) nicht erlaubt ist. Dies gilt auch, wenn das Mädchen 14 und der Junge 13 Jahre alt ist. Wenn die Eltern des oder der unter 14-Jährigen Strafanzeige erstatten, muss die Staatsanwaltschaft in jedem Fall ermitteln.
Wenn es sich um eine Liebesbeziehung zwischen etwa Gleichaltrigen handelt, kann man normalerweise davon ausgehen, dass rechtlich nichts passiert. Aber, das Mädchen muss es genauso wollen wie der Junge. Sexueller Kontakt zwischen Jugendlichen, die beide unter 14 sind oder wenn beide zwischen 16 und 18 sind, ist straffrei
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GenLeutnantGenLeutnant
Ab 16. Vorher hat der Staatsanwalt die Hand drauf.
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hallunkejehallunkeje Fail ! 14 Jahre..
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tetra13tetra13
ab 14 aber die meisten in dem alter sind dazu noch nicht bereit und deine Eltern müssen auch einverstanden sein. Ansonsten läuft da gar nichts
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Quatsch