gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!
48 

ab wieviel jahren dürfen kinder im auto vorne sitzen?

gefragt von axman am 18.05.2007 um 22:20 Uhr

gilt noch die 12 jahre regelung?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

auto (5829)
kinder (5554)
verkehr (486)
ähnliche Fragen

Reply


Ulrike H.
beantwortet von Ulrike H. am 18. Mai 2007 22:25
5x
Thumb_up

12 jahre gilt noch und dabei eine größe von mind. 150 cm. solange mein kind mit mir mitfährt, im kindersitz, wird es immer vorne sitzen müssen, da ich hinten nur beckengurte hab. und die heutigen kindersitze funktionieren soweit ich weiß alle nur mit 3-punkt-gurten.


LottesMa
beantwortet von LottesMa am 18. Mai 2007 22:26
4x
Thumb_up

Meines Wissens dürfen sie im richtigen Autositz immer vorne sitzen, außer Babyschale, wenn ein nicht-ausschaltbarer Beifahrerairbag vorhanden ist.


anonym
beantwortet von tanteju78 am 19. Mai 2007 13:00
4x
Thumb_up

Hallo,

das Sitzen auf dem Beifahrersitz ist nicht altersabhängig. Jedes Kind darf -natürlich alters/grössengerecht gesichert- vorne sitzen.

Sprich: Mit dem entsprechenden Kindersitz und bei babyschalen mit abgeschaltetem Airbag dürfen Kinder vorne sitzen. Bei anderen Kindersitzen gilt übrigens die Empfehlung, dann den Sitz soweit wie möglich nach hinten zu stellen (wegen Airbag)


anonym
beantwortet von silvie34 am 19. Mai 2007 15:16
3x
Thumb_up

soweit ich es gelernt habe kinder bis 12 und 150 cm hinten mit speziellem kindersitz ;o)


DogtrainerK9
beantwortet von DogtrainerK9 am 19. Mai 2007 14:28
2x
Thumb_up

Die Antwort von Tanteju ist richtig. Ohne Sitzerhöhung muss eine Größe von 150 cm vorhanden sein. Das Alter ist kein Maßstab. Ab 12 Jahren darf auch unter 150 cm vorne gesessen werden.





markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 13. Juni 2007 21:12
0x
Thumb_up

ab 1,50cm darf ein kind vorne sitzen


anonym
beantwortet von audifan am 7. April 2008 14:03
0x
Thumb_up

Schauen wir uns § 21 Abs. 1a StVO einmal genau an: "Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Die Vorschrift gilt für Vorder- und Rücksitz gleichermaßen. Also Verpflichtung zur Benutzung eines Kindersitzes auch auf dem Vordersitz."

Warum die Regelung absoluter Unsin ist, ist die Tatsache, dass es keine Gewichtseinschräkung gibt. Selbet wer größer als 150 cm ist aber keine 50 Kilo wiegt, auf dem Beifahrersitz sitzt, riskiert bei einem Auslösen des Airbags schwerste Kopfverletzungen, weil Airbags so konzipiert ist, dass auch er die kinetische Energie eines viel schwereren Menschen abfangen muss. Da der Aribag des Beifahrers weiter weg ist als der des Fahrers entsteht hierbei eine weitaus größere Energie beim Aufprall in den Airbag. Ein Kind mit 40 Kilo prallt in den Beifahrerairbag wie gegen eine Wand. In diesem Fall wäre ein deaktivierter Airbag sicherer...oder eben der Rücksitz.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.