mein kind ist 9 monate alt,jetzt bekam ich ein brief von dem anwalt meines ex freundes,indem stand,das mein kind bei ihm übernachten soll. ich weiss nicht weiter,was ich jetzt machen soll,da die familienverhältnisse meines ex freundes nicht gerade ideal sind und schon gar nicht für mein kind!!!
morgen wollte ich zum jugendamt.
aber ich mache mir grosse sorgen,da mein kleiner wurm,in solch einer umgebung nicht gut aufgehoben wäre...
kann mir jemand helfen???
Auch wenn die Verhältnisse da nicht so sind wie du sie dir wünscht, es ist der Vater! Willst du deinem Wurm den Papa vorenthalten???????
mein sohn hat einen papa,zudem er auch schon papa sagt!denn mein freund war die ganze schwangerschaft dabei,er war bei der geburt dabei,er hat alles mitbekommen....und auch jetzt ist er jede sekunde für meinen kleinen da!!!
aber das ist nicht der grund,warum ich nicht möchte das er zu seinem leiblichen papa geht!!!!!

Ein Vater hat nicht nur Pflichten!
hab ich auch nie gesagt!!!!

Hm solange keine gefährlichen Gegenstände bzw. Gefahrenstoffe rumliegen spricht eigentlich nichts dagegen, kannst höchstens deine Bedenken äußern Und solange er sich einen Anwalt leisten kann, kann es ihm nicht alzu schlecht gehen
der anwalt deines exfreundes verlangt das??...ich würde mal ein wörtchen mit deinem exfreund reden. schließlich geht es um euer beider kind
Väter können genauso gut mit einem Baby umgehen wie Mütter. Warum sollte der da nicht gut aufgehoben sein, mit neun Monaten kann er noch nicht so viel anstellen.
hast du ne ahnung, ...
Der Mann hat das schon im Griff. Traut doch endlich den Vätern auch mal was zu.

Ist er nun der Vater oder nicht?
man sollte lieber sagen erzeuger,aber ist ja auch sowieso egal!!! die meisten leute denken sich doch sowieso ihren teil!!

für dein Kind? Ich dachte zum Kindermachen gehören immer zwei Menschen?! Es ist doch auch sein Kind.
Aber zu deiner eigentlichen Frage: Muß das denn nicht eine Behörde entscheiden, wenn ihr euch über den Aufenthaltsort eures Kindes streitet? Der Anwalt kann doch so viele Forderungen stellen wie er möchte, entscheiden wird er das nicht! Die Idee mit dem Jugendamt ist sicher gut, dort kannst du dich beraten lassen was zu euren Rechten und Pflichten gehört.
boahhh was die leute hier wieder antworten ohne die vorgeschichte zu hinterfragen, ...
geh, wie du es vor hast zum jugendamt und erkundige dich dort. jeh nach verhältnissen die vom jugendamt natürlich erst überprüft werden müssen gibt es natürlich auch gründe dafür, dass der vater sein kind nicht sehen darf. zb wiederholte gewalttätigkeiten, extremer drogenkonsum usw. du solltest aber nix erfinden sondern bei der wahrheit bleiben sonst legt man im nachhinein dir das ganze zu ungunsten aus .
ja danke schön,das sind die typischen vorurteile ohne zu wissen,was eigentlich wirklich los ist,aber auf so leute kann ich eh verzichten!!
aber danke für deine antwort!!
hallo?? schon jemand bemerkt das die beiden nicht verheiratet sind? INDEM FALL HAT DIE MUTTER DAS ALLEINIGE SORGERECHT,so lange nicht das jugendamt mit mischt,rede morgen mit dam jugendamt, dann bekommst du klarheit...-)
danke schön!!
wenn der vater interesse an seinem kind hat und es sehen möchte, dann würde ich das auch zulassen. je früher, desto besser. die einzigen gründe, warum ich mein kind nicht zu ihm lassen würde, wären gewalttätigkeit, vernachlässigung oder drogen- bzw. alkoholmißbrauch. ansonsten hat meiner meinung nach JEDES kind ein recht auf seinen vater. besonders, wenn der vater das selber wünscht.
Geh auf jeden Fall zum Jugendamt und beschreibe die Zustände, die deinen Kleinen evtl.erwarten würden. Die prüfen das Umfeld. WEnn dem Vater an dem guten Heranwachsen seines Kides liegt, sollte er die Interessen des Kindes in den Vordergrund stellen. So was geht man langsam an. Rechtlichen Beistand kannst du beim Amntsgericht erhalten, wenn er es einklagen will. Prozesskostenbeihilfe, mach dich da mal schlau. Gruß Jonandi
PS: Warum schrewibt sein Anwalt? Versucht er sein Kind zu sehen und du lässt ihn nicht? Oder was geht bei euch ab?
Bei seinen Vater??? Ich würde sagen Bei Euch beiden Kein Mama kind und Kein Papa kind