Eine Freundin von mir hat sich mit 13 eins stechen lassen. Nach eigener Aussage brauchte sie dem Tättoowierer auch keine bestätigung der erziehungsberechtigten zeigen. Is denn das ab 13 schon alleine erlaubt???
Antworten (8)
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EasyBird Nur mit der Bestätigung der Eltern ist das erlaubt. Ansonsten eigentlich erst mit 18, obwohl auch viele Piercer schon 16-jährige ohne elterliche Erlaubnis piercen.
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pippi60pippi60
Nein! Du bist ja noch nicht volljährig. Da kann der Mann ganz gewaltigen Ärger mit den Erziehungsberechtigten bekommen.
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makki1999 naja , eig. darf man erst ab 14 auch wenn es die eltern erlauben . .
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Nessiderfreak96 Heey , mein vater ist selber piercer. also eigentlich darf man das schon so früh wie man will , solange deine eltern dir das erlauben und dir eine einverständnisserklärung schreiben. in manchen piercingläden müssen sie sogar mitkommen und sich ausweisen damit die fälschung ausgeschlossen werden kann. wenn sie dir das nicht erlauben darfst du das erst wenn du volljährig bist. (:
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QetanQetan
Das ist einzig und allein mit der Erlaubnis der Eltern erlaubt. Der Piercer hat sich strafbar gemacht.
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kaYcekaYce
Vielleicht auch noch Silikonimplantate? Ich frag mich echt ob ihr euch die Gehirnzellen aus dem Kopf sauft...In dem Alter braucht man soetwas NICHT!
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Shimu Also generell sind solche "kleinen" Eingriffe ab 14 erlaubt. Jedoch frage ich mich was das für ein Piercer war,der keine Rücksicht auf ihr Alter genommen hat. ER HAT SICH STRAFBAR GEMACHT ! Das zeigt mir das dieser Piercer schlecht ist & auch nicht für das wohlergehen seiner Kundinnen sorgt. Er will nur an das schnelle Geld. Nun zu Thema zurück : Es soll nun ein Gesetzt geben, das die "Missgeschicke" beim Piercen (Endzündungen ect.) nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden, weil es zu viele geworden sind. Natürlich darfst du dich mit der Einverständniserklärung der Eltern weiterhin Piercen lassen ;).
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regideurregideur
Auf gar keinen Fall! Das ist und bleibt eine Körperverletzung mit dem Einverständnis des jeweiligen "Patienten". Das Einverständnis kann aber eine 13 Jährige noch gar nicht abgeben!
... nicht nur mit den Erziehungsberechtigten sondern auch mit dem Staatsanwalt ...