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IstrienfreundIstrienfreund
Das Rauchen ist in Restaurants grundsätzlich verboten, außer in separaten, besonders gekennzeichneten Raucherzonen. Unter 16-Jährige dürfen nach 23.00 Uhr nur noch in Begleitung ausgehen Gemäß dem Gaststättengesetz ist dem Gastwirt der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren nicht gestattet.
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jo1987 Ab 18
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