mein freund is 16 und ich 13..........
Antworten (17)
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babyy92babyy92
18
wie lange seit ihr denn schon verlobt? Habt ihr schon ne neue wohnung?
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minamarie dann fasst er dich hoffentlich nicht an sonst landet er eher im Jugendknast als vorm Altar
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Rene70 Wenn Ihr beide 18 Jahre Alt seit!
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M4RiUS wenn dein partner\deine partnerin 18 ist darfst du mit 16 und dem einvertsändiss deiner eltern heiraten
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M4RiUS wenn dein partner\deine partnerin 18 ist darfst du mit 16 und dem einvertsändiss deiner eltern heiraten
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primusvonquackprimusvonquack
Mit Genehmigung eines Familiengerichtes darf ein Ehepartner 16 sein, der andere muss volljährig sein. Anderenfalls müssen beide volljährig sein (in Deutschland).
Kommentar von
primusvonquackprimusvonquack Kommentar von
primusvonquackprimusvonquack Das Einverständnis der Eltern ist nicht rechtswirksam. Ein Widerspruch gegen die Genehmigung des Familiengerichtes muss triftig begründet sein.
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sheela2011sheela2011
Heiraten darf man erst wenn man Volljährig ist.
Es sei denn deine Eltern stimmen einer vorzeitigen Heirat zu.
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pierrotpierrot
Hey Kinder! Genießt eure Jugend, werdet in aller Ruhe erwachsen und wenn ihr dann immer noch zusammen seid, dann könnt ihr an heiraten denken, was man übrigens erst ab 18 Jahren darf!
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turaloturalo
Wenn man 18 ist darf man heiraten. Vorher nur mit Unterschrift der Eltern. Oder Ihr müßt nach Gretna Green in England durchbrennen,da heiraten auch "Kinder".
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eureka1eureka1 Das geht schon lange nicht mehr!
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lordsimik1lordsimik1
In Amerika in irgeneinem bundestadt darfste schon ;) LG SIMON
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turaloturalo 'Großbritanien: Gretna Green
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soldierswifeysoldierswifey ja aber nicht mit 13 und auch da muessen die eltern auch zustimmen.
Das Einverständnis der Eltern ist nicht relevant, es muss durch ein Famieliengericht genehmigt werden, das ist sogar gegen den Willen der Eltern/ Erziehungsberechtigten möglich. Ein Ehepartner muss auf jeden Fall völljährig sein. §1303 BGB.
ich bin jetzt einfach mal davon ausgegeangen das man eltern hat mit denen man reden kann und mit denen man nicht direckt vor das familiengericht ziehen muss.
Liebe tiffe1985, die Eltern/Erziehungsberechtigten DÜRFEN DAS NICHT ENTSCHEIDEN, auch wenn die zustimmen muss das Familiengeicht es genehmigen.