weil seid 2011 hat sich ja einiges bei der Bundeswehr geändert.
Kommentar von
GleipnirGleipnir
Ich finde dazu jetzt keine Quellen, aber nach dem GG bist du jedenfalls mit 17 befähigt deinen Wehrdienst anzutreten. Und da wurde ja nichts geändert!
Kommentar von
Delux97084
ok danke für die antwort ;)
Kommentar von
brownbrown
Es Stimmt, mit Einwilligung der Eltern darf man mit 17 Jahren den Grundwehrdienst antreten, für das Mustern mit 17 Jahren benötigst Du aber kein Einverständnis Deiner Eltern.
Gut wie sicher ist diese Antwort?
weil seid 2011 hat sich ja einiges bei der Bundeswehr geändert.
Ich finde dazu jetzt keine Quellen, aber nach dem GG bist du jedenfalls mit 17 befähigt deinen Wehrdienst anzutreten. Und da wurde ja nichts geändert!
ok danke für die antwort ;)
Es Stimmt, mit Einwilligung der Eltern darf man mit 17 Jahren den Grundwehrdienst antreten, für das Mustern mit 17 Jahren benötigst Du aber kein Einverständnis Deiner Eltern.