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Ab wieviel Jahren darf eine Frau/ mädchen in Deutschland Sex haben, mit Erwachsenen ?

Frage von Sellcet Sellcet

Ich höre immer was anderes, manche sagen 16, machnche 18, nen paar haben sogar gesagt 14, ich Möchte mal gerne wissen wie das jetzt wirklich ist.

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Antworten (7)

  • 3
    Antwort von user1150 user1150

    Freiwillige, selbstbestimmte, einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Jugendlichen (über 14 Jahren) werden nicht bestraft. Dies gilt vor allem, wenn es sich um eine Liebesbeziehung von etwa Gleichaltrigen handelt.

    Allerdings ist Erwachsenen der sexuelle Kontakt mit Jugendlichen unter 16 Jahren dann verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt oder ein Entgeld geleistet wurde (§182,1 StGB). Erzieher, Ausbilder, Betreuer, Arbeitgeber, Dienstvorgesetzte usw. dürfen keine sexuellen Kontakte zu ihren „Schutzbefohlenen“ unterhalten. Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt dies uneingeschränkt, für Jugendliche unter 18 Jahren, wenn die vorhandene Abhängigkeit ausgenutzt wurde (§ 174 StGB). Auch werden Personen über 21 Jahre bestraft, wenn sie die fehlende Fähigkeit des (noch nicht 16-Jährigen) Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen (§182,2 StGB).

    Kommentar von Lynx77 Lynx77Lynx77

    Also dürfte jeder Erwachsene mit 'ner 14-Jährigen in die Kiste wenn man nicht gerade Lehrer oder so ist oder es Knitze für gibt oder so?? Hmm das wusste ich auch noch nicht.

    Kommentar von user1150 user1150user1150

    so ungefähr, jedoch darf der erwachsene nicht die "fehlende Fähigkeit des (noch nicht 16-Jährigen) Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen" sprich, der jenige muss im Kopf reifer sein als das Alter eigentlich vorgibt

    Kommentar von Lynx77 Lynx77Lynx77

    Da frage ich mich nur wie das nachweisbar ist, aber ohnehin gilt die Regel "Wo kein Kläger..."

    Kommentar von user1150 user1150user1150

    nachweisbar wäre das bspw. bei einer Gerichtsverhandlung mit Psychologe

    Kommentar von Lynx77 Lynx77Lynx77

    Oh man...und wie bekommt man das als Liebhaber raus?...naja man wird es sicher wissen mit wem man da rummacht. Theoretisch kannn es mir auch egal sein, interessant ist es trotzdem irgendwie^^

    Kommentar von user1150 user1150user1150

    joa... als "Liebhaber" ist das etwas schwieriger... ich meine theoretisch denke ich ist es moralisch nicht wirklich vertretbar als Erwachsener mit jemand im alter von bspw. 14 Jahren sexuelle Handlungen zu haben... und ich denke auch im sinne des Gesetzes sind nicht gerade viele fähig sich sexuell Selbstzubestimmen... joa what ever... aber so ist das Gesetzt nunmal

    Kommentar von Arenoso ArenosoArenoso

    Au weia, was ist das für eine armselige Erklärung! Keiner weiss, wovon er spricht und alles ist sowieso nur Mist!

  • 2
    Antwort von BinVerliebt BinVerliebt

    mit erwachsenen schon mal garnicht!

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    quatsch. Selbstverständlich darf der 18jährige Freund mit seiner 16jährigen Freundin schlafen.

    Kommentar von Lynx77 Lynx77Lynx77

    Eben! Kampione hat recht!

    Kommentar von user1150 user1150user1150

    stimmt nicht! ... siehe meine antwort...

  • 1
    Antwort von Didip Didip

    Ich würde jeden der sich an einer Minderjährigen vergreift (also unter 16) Kastrieren wer sich nicht in der Gewalt hat und sich an Kindern vergreift gehört in eine Geschlossene Anstalt.

  • 0
    Antwort von dubidamdam91 dubidamdam91

    Sexuelle Beziehungen: Was ist verboten, was erlaubt?

    Du bist 16 oder älter!

    Du bist 16 oder älter, dann gibt es für dich keine Einschränkungen mehr. Du kannst Sex haben mit wem du willst, egal wie alt er/sie ist, vorausgesetzt, der jüngere Partner ist dem älteren emotional und geistig auch gewachsen.

    Aber auch für alle legalen sexuellen Kontakte gilt: Niemand darf gegen seinen Willen mit Gewalt oder Drohungen zu sexuellen Handlungen gezwungen werden.

    Auch hier gilt: Solang du noch nicht volljährig - also mindestens 18 bist - können dir deine Eltern eine sexuelle Beziehung verbieten, wenn sie der Ansicht sind, dass sie dir schadet. Im Ernstfall können sie ihr Verbot sogar juristisch durchsetzen. Zum Beispiel, indem sie deinen Sexpartner/deine Sexpartnerin anzeigen, wenn er/sie sich nicht an das Verbot hält. In der Praxis wird davon aber nur selten Gebrauch gemacht.

  • 0
    Antwort von Morrrpheus Morrrpheus

    Solbald einer der beiden 18 ist, muss der andere auch volljährig sein.

    Kommentar von Lynx77 Lynx77Lynx77

    Stimmt nicht! Man brauch nur 16 sein.

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Morrpheus, besser informieren!

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    Antwort von Lynx77 Lynx77

    Wenn du 16 bist darfst du mit 14-unendlichjährigen Sex haben. Bist du älter als 16 darfst du nur mit 16-unendlichjährigen Sex haben ;)

    Kommentar von user1150 user1150user1150

    nicht ganz richtig

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    Antwort von pHiIL pHiIL

    ab 18.. wenn sie 14 ist darf sie auch mit nem 14 jährigen typen sagen immer die auf unserer schule wenn der 18 ist oder 16 macht der sich strafbar

    Kommentar von user1150 user1150user1150

    nur bedingt richtig

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