ich wuerde gerne wissen ob die ausbildungsjahre, also in denen ich bei einem betrieb eine ausbildung mache zu den Renteneinzahlungspflichtjahren gehoeren. im krankheitsfall, koennte ich in die fruehrente gehen, unfall etz.? wie ist das mit einer arbeitsunfaehigkeitsversicherung, wie lange mueste ich da einzahlen, weiss das einer? Kann ich diese Bezuege auch im Ausland beziehen?Ich habe von einem Freund gehoert dass man bei Fruehrente aus Krankheitsbedingten Gruenden, beim Arzt erscheinungspflichtig sonst gilt streichung.gibt es da ausnahmen falls?
Antworten (5)
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2Antwort von
LissaLissa
Man braucht 5 Beitragsjahre, um einen Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben.
Zu diesen Jahren zählen auch die Jahre einer beruflichen Ausbildung.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann man auch schon vor den 5 Jahren bekommen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Wenn man eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss man beantragen, dass sie verlängert wird, weil sie meist auf Zeit gezahlt wird.
Wird eine Rente auf Dauer gezahlt, prüft die Rentenversicherung in gewissen Abständen, ob die Erwerbsminderung noch vorliegt.
Ob private Versicherer ihre Rentenbezieher regelmäßig zum Arzt schicken, weiß ich nicht.
Am besten vereinbarst du einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung und stellst deine Fragen da.
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2Antwort von
russelianarusseliana
klar gehören die Ausbildungsjahre mit zur Rentenversicherung. Wird mit angerechnet. Frühverrentung ist sehr schwierig geworden, man muss schon "mit dem Kopf unter dem Arm" zum Arzt. Im Normalfall sind es 45 beitragspflichtige Jahre. Manche arbeiten länger, andere nehmen Abschläge in Kauf. Da musst du dich bei deiner Rentenversicherung erkundigen.
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LissaLissa Was hat diese wirre Antwort mit der Frage zu tun?
Und warum gibt es dafür Punkte?
Kommentar von
russelianarusseliana bitte keinen Neid!
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1Antwort von
bommel65bommel65
Für Ausbildung (Schule/Lehre/Studium) werden nur noch 3 Jahre angerechnet - egal wie lange es tatsächlich gedauert hat.
Das soll Lehr- und Studienberufe gleichstellen... gerechterweise.
Da du wahrscheinlich zu den jüngeren Jahrgängen gehörst, wirst du nicht vor 67 in Rente gehen können, zumindest nicht abschlagsfrei, also ohne finazielle Einbußen.
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LissaLissa Das stimmt so nicht.
Schul- und Studienzeiten gehören nicht zu den Beitragszeiten, weil keine Beiträge eingezahlt werden.
Sie zählen aber mit bis zu 8 Jahren nach Vollendung des 17. Lebensjahres für die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren, die man braucht, um mit (jetzt noch) 63 Jahren Rente bekommen zu können.
Es werden immer alle Beiträge, die man während einer Lehre bezahlt angerechnet, egal wie lange die Ausbildungen dauerten.
Anders bewertet werden nur 3 Jahre, aber das ist eine Berechnungsfrage und hat nichts mit der Anrechnung zu tun.
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bommel65bommel65 Aha, ich habe gerade mal wieder einen Rentenabgleich machen müssen (Kindererziehungszeiten) und da wurde es mir anders erklärt - schöner Mist.
Naja, ich denke, die "Berater" wissen dann wohl auch nicht wirklich Bescheid...
Ich könnte auch ein paar Jahre früher in Rente gehen, aber da müsste ich dann ganz schön "Federn" lassen - sprich da wird dann abgezogen (Prozent weiß ich gerade nicht auswendig)...
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mickyonlinemickyonline
Werd doch Politiker, dann kriegst du nach 3 Jahren mehr Rente, als ein Malocher nach 170. Und dafür brauchst du noch nicht einmal etwas einzubezahlen.
Und wie schaut's bei schulischen Ausbildungen aus?
meinst du Berufsschule, das gehört dazu.