"Versorgungsamt", Schwerbeschädigtenausweis von 90 auf 60 grad runtergesetzt die wertmarke entfällt?
ab wieviel grad erhält man eine entgeltliche Wertmarke für den schwerbeschädigtenausweis
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netztourynetztoury
Einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G), hilflos (Merkzeichen H) oder gehörlos (Merkzeichen Gl ) und im Besitz eines Beiblattes mit einer Wertmarke sind.
Für die Wertmarke ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von 60,--Euro für ein Jahr oder 30,--Euro für 1/2 Jahr zu entrichten. Von dieser Eigenbeteiligung werden Blinde, Hilflose sowie schwerbehinderte Menschen, die Arbeitslosenhilfe, Eingliederungshilfe nach §§ 418 und 420 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch - oder für den Lebensunterhalt laufende Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (Kinder- und Jugendhilfe) oder dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge) beziehen, befreit. Ferner sind unter bestimmten Voraussetzungen Schwerkriegsbeschädigte, Versorgungs- und Entschädigungsberechtigte unentgeltlich zu befördern.
Im Nah- und Fernverkehr wird eine Begleitperson unentgeltlich (ohne Eigenbeteiligung) befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Merkzeichen B) im Ausweis bescheinigt ist.
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