hallo, wir haben eine recht kühle wohnung. trotz heizung wird es nicht recht warm. leider ist auch nichts isoliert. wir müßen uns ziemlich warm anziehen,damit und nicht kalt ist. kinder sind auch im haushalt. ein bekannter meinte nun,das wir das recht auf mietminderung hätten. stimmt das ? wenn ja ab wieviel grad und wie hoch ist die mietminderung? danke für antworten
ab wieviel grad,besteht das recht auf mietminderung?
Antworten (5)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
vincerovincero
Der Vermieter muss während der Heizperiode dafür sorgen, dass in den vermieteten Räumen eine bestimmte Raumtemperatur erreicht wird. Die Heizperiode erstreckt sich meistens von Mitte September bis Mitte Mai. Die Heizperiode wird dadurch festgelegt, dass zu heizen ist, wenn 3 Tage lang um 21:00 Uhr die Außentemperatur nicht 12°C erreicht.
Es gibt kein Gesetz, dass bestimmte Raumtemperaturen vorschreibt. Auf Grund Verschiedener Urteile kann man jedoch bei Beheizung folgende Raumtemperaturen zwischen 6:00 und 24:00 Uhr erwarten:
20°C in Wohnräumen und Küche
22°C in Bädern
18°C in Schlafzimmern und Fluren
zu den übrigen Zeiten überall mindestens 18°C
Werden diese Raumtemperaturen nicht erreicht, steht Ihnen Mietminderung zu. Bei einem Totalausfall der Heizung werden von den Gerichten bis zu 75% Mietminderung zugestanden. Kontrollmessungen müssen in der Mitte des Raumes 1,5 Meter über dem Boden vorgenommen werden. EIN MESSPROTOKOLL MUSS UNBEDINGT GEFÜHRT WERDEN
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deneckedenecke
Hier mal eine Tabelle über Mietminderungen bei schlechter Heizleistung. Eine Temperatur ist gesetzlich nicht festgelegt, das müsste vor Gericht nach Sachlage, also Personen in der Wohnung und Wohnungs-bzw Raumgröße entschieden werden.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mietminderung/04heizung.html
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Die Antwort von vincero ist schon umfänglich, deshalb bekam er von mir DH. Als Ursache vermute ich eine zu niedrige Vorlauftemperatur. Das mal dem Vermieter schriftlich zur Kenntnis geben und Termin (eine Woche maximal) stellen. Kündige ihm an, dass du evtl. ansonsten die Miete mindern müsstest, weil die Mietsache mangelhaft ist (Details zu den Temperaturen s. Vincero, wir wissen ja nicht, welche Temp. erreicht werden). Auch käme die Inanspruchnahme des Zurückbehaltungsrechtes eines Teiles der Bruttomiete in Frage, wäre aber später nachzuzahlen.
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rudelmoinmoinrudelmoinmoin
finde erst mal raus, an was es liegt,wieviel durchschnitts Grad die Hzg.hat,wieviel im Rückl+Vorl.am Grad vorhanden sind,ob zuviel Luft drin ist,ob Hzk.ganz warm ist,was sagt der Verm.dazu
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pampers die heizung wird richtig heiß..(wurde auch entlüftet)fenster undicht ..nicht isoliert..der vermieter findet es wohl normal..sein kommentar..er zieht sich halt warm an..
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rudelmoinmoinrudelmoinmoin Fristlos ausziehen,Mieterschutzbund
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vincerovincero rudelmoinmoin, das ist wohl eine ganz unqualifirierte antwort. wieso glaubst du experte hier zu sein
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rudelmoinmoinrudelmoinmoin vincero,wieso kannst du dir dann auch als unqualifierter,meine Meinung Beurteilen,nach solche wage Beschreibung,vom Fragesteller,und vom Verm.,kann man nur zu diesem Entschluß und Rat kommen,da Beeinflust mich auch nicht dein oben stehender Text,wie lange sollte er denn noch in dieser Wohn. wohnen
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ProPhiLProPhiL
Ich denke da gibts keine genaue Gradzahl. Wenn allerdings 19° Trotz Heizen nicht erreicht werden, wäre das schon ein Punkt zum motzen. Was sagt euer Vermieter dazu? evtl. müsste man mal sanieren. oder die Heizung prüfen. Macht ihn mehrmals darauf aufmerksam und nach 2-3monaten (ihr müsst ihm Zeit geben zu reagieren, das ist wichtig) könnt ihr dann auch anfangen, weniger Miete zu überweisen. Wichtig ist aber, dass er eure anfragen ignoriert..
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pampers er weiß es ja..und redet immer nur..von wegen es würde alles isoliert werden und neue fenster etc..nichts passiert leider:-(
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Orchidee1Orchidee1 Und warum sucht ihr Euch nicht was neues?
Wenn nicht genügend isoliert wurde kostet das Unsummen an Gas oder Öl zum heizen.
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pampers wir suchen ja wie verrückt was neues..ist aber nicht gerade einfach was zu finden,mit mehrere kids...
Top Antwort. Es ist jedoch anzumerken, dass Gerichte auch bei gleicher Sachlage nicht immer gleich entscheiden.
das ist richtig, wie bei allen prozessen, verschieden richter und orte, verschiedene urteile. aber eine richtschnur sollte das für die überlegung sein. der anwalt vorort kennt seine "pappenheimer"