Hallo,
ich habe jetzt in der Prüfungsordnung und im Ausbildungsrahmenplan nachgelesen, auch die IHK Seite durchgeschaut, finde aber nicht wirklich eine Zahl, die mir weiterhilft...
Es geht um einen Lehrling im 4. Ausbildungsjahr (Gesamtlehrzeit 3,5 Jahre).
Unser Chef droht mit Ausschluss zur Abschlussprüfung, da schon einige Fehlzeiten (Firma und Berufschule) angefallen sind. Wir wollen ihm helfen, brauchen aber erst einmal die Sachlage und konkrete Zahlen...
Wichtig wäre vielleicht noch, dass es um die Metallindustrie geht und es für Thüringen passen sollte
Kennt sich hier jemand aus und kann uns helfen oder weiß wo wir uns das nachlesen können.
Danke schonmal im Voraus...
Doch, jede unentschuldigte Fehlzeit in der Berufsschule ist eine Arbeitsverweigerung!! das wissen die Azubis heutzutage nur nicht mehr!!!
Ich bin Ausbilderin beim HSK und habe auch schon einige Azubis deswegen gefeuert das nennt sich "kontinuierliches und beharrliche Arbeitsverweigerung die eine vermittlung des Lehrstoffes nicht ermöglicht" und schwupp draussen!!!
tja, hätter mal gelernt (kein Mitleid)