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Ab wieviel cm Durchmesser muss ich das Fällen eines Baumes bei der Stadt melden?

gefragt von fuchs84 am 19.09.2007 um 10:54 Uhr

es stehen einige Bäume im Graten die einen beachtlichen Durchmesser haben, aber auch etwas kleinere Bäume. Muss ich das Fällen des Baumes der Stadt melden und ab wieviel cm Durchmesser ist das auf jeden Fall Pflicht?!


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 19. September 2007 10:58
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Jede Kommune hat eine eigene Gehölzschnitt-Satzung. Du kannst im Rathaus nachfragen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 19. September 2007 16:25
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Die Baumsatzungen der Gemeinden unterscheiden sich da, aber meist sind 18-20 cm in Brusthöhe die Grenze.


Dirk Walther
beantwortet von Dirk Walther am 19. September 2007 11:36
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Wem gehört denn der Garten? Der Stadt, dem Vermieter oder dir?

Kommentar von F4da1143171c541e4421dc3718f10bdesmallPatron am 19. September 2007 16:05

die eigentumsverhältnisse sind unwichtig, wichtig ist, ob eine baumschutzsatzung besteht und was die vorschreibt.


panda02
beantwortet von panda02 am 19. September 2007 11:41
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comarel
beantwortet von comarel am 19. September 2007 19:04
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Soviel ich weiß, muß das Fällen nicht angemeldet, sondern eine Fällungsgenehmigung eingeholt werden. Aber selbst das wird nur in ganz seltenen Fällen genehmigt. Ganz bestimmt nicht dann, wenn der Baum völlig "gesung" ist. In unserer Stadt wollte ein Grundstückseigentümer eine völlig gesunde 18 Meter hohe Kiefer fällen, da sie die benachbarte Kleingärtneranlage bedrohe, falls es wieder zu einem Sturm ala Kyrill kommen würde. Genehmigung nicht erteilt, lediglich die Zusage 1x jährlich den "Gesundheitszustand des Baumes" zu kontrollieren.







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