es stehen einige Bäume im Graten die einen beachtlichen Durchmesser haben, aber auch etwas kleinere Bäume. Muss ich das Fällen des Baumes der Stadt melden und ab wieviel cm Durchmesser ist das auf jeden Fall Pflicht?!

Jede Kommune hat eine eigene Gehölzschnitt-Satzung. Du kannst im Rathaus nachfragen.

Die Baumsatzungen der Gemeinden unterscheiden sich da, aber meist sind 18-20 cm in Brusthöhe die Grenze.

Wem gehört denn der Garten? Der Stadt, dem Vermieter oder dir?
Patron am 19. September 2007 16:05 die eigentumsverhältnisse sind unwichtig, wichtig ist, ob eine baumschutzsatzung besteht und was die vorschreibt.

hier ein hilfreicher link http://www.ivd.net/html/0/188/artikel/732.html

Soviel ich weiß, muß das Fällen nicht angemeldet, sondern eine Fällungsgenehmigung eingeholt werden. Aber selbst das wird nur in ganz seltenen Fällen genehmigt. Ganz bestimmt nicht dann, wenn der Baum völlig "gesung" ist. In unserer Stadt wollte ein Grundstückseigentümer eine völlig gesunde 18 Meter hohe Kiefer fällen, da sie die benachbarte Kleingärtneranlage bedrohe, falls es wieder zu einem Sturm ala Kyrill kommen würde. Genehmigung nicht erteilt, lediglich die Zusage 1x jährlich den "Gesundheitszustand des Baumes" zu kontrollieren.