Gibt es da eine Gesetztliche Richtline, oder so?
Antworten (9)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Kimba19Kimba19
Das ist ja mal eine geniale Frage, vermutlich wird das einfach ab einer gewissen Fläche gerechnet, oder? Nach dem Link von mia68 wird nur die Größe der Bäume berücksichtigt, aber zwei nebeneinanderstehende, 7 Meter hohe Bäume sind ja auch noch kein Wald! ;) Beste Grüße Kimba
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2Antwort von
faewifaewi
Das Bundeswaldgesetz hilft:
§ 2 Wald
(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen. (2) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes. (3) Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.
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MisterBobMisterBob
mit wald sind ja nicht einfach die bäume gemeind sondern auch die tiere und insekten, das gesamte ökosystem ist ein wald von wurm bis fichte =)
Kommentar von
MatteoRascettaMatteoRascetta Kluge Antwort
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1Antwort von
mia68mia68
"Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UNO (FAO) spricht von Wald, wenn die Bäume in winterkalten Gebieten mindestens drei, im gemäßigten Klima mindestens sieben Meter hoch sind."
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Agamemnon64 Wenn so viele Bäume beisammen stehen, dass man tagsüber bei gutem Wetter nichts mehr hinter den Bäumen sehen kann, dann ist's ein Wald.
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doriana78doriana78
Diese Frage regeln die Landeswaldgesetze. Wald oder forstliche Nutzfläche ist eine Grundfläche per Definition. Das heißt auch eine Wiese oder ein Bach kann zum Wald gehören. Sehr häufig ist es auch so, dass Weihnachtsbaumplantagen kein Wald, sondern landwirtschaftliche Nutzfläche sind, wenn sie sich irgendwo in der freien Feldflur befinden. §2 des Bundeswaldgesetzes definiert Wald so:(
1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.
(2) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.
(3) Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.
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RosengartenRosengarten
Also als Wald sollen Bäume gelten, die mindestens 7 Meter hoch sind und jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche - ?? Also so einfach stelle ich mir das nicht vor!
Wir haben im Garten !! etwa 30 Fichten, die deutlich über 7 Meter sind, eher so 10 bis 15 Meter hoch. Aber als "Wald" empfinde ich das nicht wirklich.
Ich selber fühle mich im Wald, wenn ich mitten drin stehe und den Waldrand nicht sehen kann, sonst ist das für mich ein Hain, ein kleines Wäldchen oder wie immer man das nennen will, aber bestimmt kein "Wald"!
Dh!