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Ab wiefiel jahren wird mann im erwachsenenstrafrecht behandelt ? gibt es ausnahmen

Frage von ntlog ntlog

 Ab wiefiel jahren wird mann im erwachsenenstrafrecht behandelt ? gibt es ausnahmen als jugendlicher zu verhandelt werden ??

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Antworten (6)

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    Antwort von juergen04 juergen04

    Ab 21 Jahren wird man strafrechtlich immer als Erwachsener behandelt. Bis zum 18. Lebensjahr immer als Jugendlicher. Wenn man zwischen 18 und 21 ist, kann der (Jugend)-Richter wahlweise Jugend- oder Erwachsenen-Strafrecht anwenden. Das richtet sich danach, ob der "Heranwachsende" altersgemäß entwickelt ist und die entspr. geistige und soziale Reife hat. Wenn das nicht der Fall ist, kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung. In diesen Fällen wird das Gericht von der Jugendgerichtshilfe beraten (Sozialarbeiter beim Jugendamt).

    Entscheidend ist übrigens das Alter BEI BEGEHUNG DER TAT. Hat ein 17jähriger einen Mord begangen, der erst nach 25 Jahren aufgeklärt wird, wird er beim Jugendgericht angeklagt. Höchststrafe 10 Jahre Jugendstrafe.

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Daß Jugendstrafrecht bis zum 21. Geburtstag angewandt werden kann ( § 105 JGG ) wurde hier ja schon geschrieben. Es gibt aber tatsächlich eine Ausnahme, wo dies noch später möglich ist. Nämlich dann, wenn ein ganzer Komplex an gleichartigen Straftaten abzuurteilen ist und der Schwerpunkt der Taten im Bereich vor dem 21. Geburtstag liegt. Dann kann für sämtliche Taten noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

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    Antwort von ds1987 ds1987

    ...normalerweise ab 21 Jahren. In besonderen Härtefällen (z.B. Mord) kann aber auch für Minderjährige das Erwachsenenstrafrecht angewender werden.

    Kommentar von juergen04 juergen04juergen04

    Sorry, aber das Quatsch. Gegen Jugendliche wird nie Erwachsenenstrafrecht angewendet.

    Kommentar von ds1987 ds1987ds1987

    ...du hast vollkommen recht, nur bei Heranwachsenden ist dies möglich! Sorry!

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    Antwort von Jacky1306 Jacky1306

    Ab deinem 21. lebensjahr

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    Antwort von HagenRether HagenRether

    Ab 21 Jahren. Bei besonderer Unreife noch Heranwachsendenstrafrecht, aber ob einer wirklich so saudoof wirken kann, dass er wie ein Minderjähriger behandelt wird, glaube ich nicht.

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    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Normalerweise gilt das ab dem 21. Lebensjahr ....das andere musst du mit deinem Rechtsanwalt besprechen ...

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