Wir haben neulich unter Freunden darüber gestritten, ab wie vielen Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird, waren uns da nicht sicher. Außerdem meine ich, dass man vor dem Entzug auch noch mit anderen Maßnahmen rechnen muss, aber mit welchen und bei welchem Punktestand?
Also, bei 9 Punkten erfolgt Verwarnung und Empfehlung einer Nachschulung, bei 14 Punkten erfolgt ein Aufbauseminar und bei 18 Punkten kommt dann der Entzug der Fahrerlaubnis.
Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes:
8 – 13 Punkte
Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.
14 – 17 Punkte
Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Falls innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht wurde, schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis,
... freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
... dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
18 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis.
(Kraftfahrt-Bundesamt:http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/welcheFolgen/welchefolgen_punkte.htm)

Die hier angegebenen Werte sind die Standardwerte, bei deren Erreichen garantiert etwas passiert.
Es kann Dich aber schon viel früher erwischen, wenn Du etwa innerhalb eines Jahres dreimal innerörtlich mit mehr als 26 km/h zuviel erwischt wurdest.
Da bist Du mit den Punkten zwar noch im grünen Bereich, giltst aber als besonders hartnäckiger Sünder.

Das Verkehrszentralregister und das Punktsystem sind wichtige Instrumente, um die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Ein hoher Punktestand ist ein Warnsignal. Es sollte genutzt werden, das eigene Verhalten zu überprüfen und positiv zu verändern.
Von einem bestimmten Punktestand ab informiert das KBA das für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsamt.
Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes 8 – 13 Punkte Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.
14 – 17 Punkte Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Falls innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht wurde, schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis,
... freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
... dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
18 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis.
Das Fahrerlaubnisrecht liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Ihre Fragen zur Fahrerlaubnis beantwortet Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsamt (Fahrerlaubnisbehörde).
http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/rundumden_punkt.htm