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Ab wie vielen Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Frage von sansibar sansibar

Das Kündigungsschutzgesetz gilt ja wohl nicht immer, sondern erst ab einer Mindestzahl von festangestellten Arbeitnehmern, wie viele müssen denn festangestellt sein, damit man sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen kann?

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Antworten (3)

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    Antwort von emilia111 emilia111

    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Nach Satz 3 der Norm in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung gilt das KSchG in Betrieben, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat. Das bedeutet also, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz erst ab einer Arbeitnehmerzahl von 11 Arbeitnehmern.

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    10 Mitarbeiter, der Rest dann hier: http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_XIII/Arbeitsrecht_149/arbeitsrecht_149.html

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    Antwort von Lola60 Lola60

    soweit ich weiß ab 20 Mitarbeiter. Aber das beste ist du wendest dich an einen Anwalt, falls du betroffen bist

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