Das Kündigungsschutzgesetz gilt ja wohl nicht immer, sondern erst ab einer Mindestzahl von festangestellten Arbeitnehmern, wie viele müssen denn festangestellt sein, damit man sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen kann?
Ab wie vielen Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Antworten (3)
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5Antwort von
emilia111 Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Nach Satz 3 der Norm in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung gilt das KSchG in Betrieben, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat. Das bedeutet also, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz erst ab einer Arbeitnehmerzahl von 11 Arbeitnehmern.
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3Antwort von
RegenmacherRegenmacher
10 Mitarbeiter, der Rest dann hier: http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_XIII/Arbeitsrecht_149/arbeitsrecht_149.html
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3Antwort von
Lola60Lola60
soweit ich weiß ab 20 Mitarbeiter. Aber das beste ist du wendest dich an einen Anwalt, falls du betroffen bist
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