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Ab wie vielen Jahren ist Pfefferspray erlaubt?

Frage von typimanzug typimanzug
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Antworten (8)

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    Antwort von abibremer abibremer

    finger weg von diesem zeug! die polizei rät davon ab, weil die wenigsten menschen, die in der situation sind,sowas benutzen zu wollen daran denken, wie der wind steht und weil in vielen fällen der "böse" sich in den besitz des sprays bringt und es gegen den verwendet, der sich damit schützen wollte. das mitführen solcher "selbstverteidigungswaffen" kann also leicht kontraproduktiv sein. besser geeignet sind dinge die lärm machen, also die aufmerksamkeit anderer menschen auf sich ziehen. eine druckluft-tröte ist folglich dem pfefferspray vorzuziehen.

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    Antwort von LeaderG LeaderG

    Pfefferspray zur Tierabwehr darf jeder in der BRD ohne Grund führen, wenn er 14+ ist. Außnahmen gibt es villt bei versamlungen.

    Wichtig ist das Tierabwehr draufsteht und das es ein gutes Pfefferspray ist.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Pfefferspray unterliegt zwar dem Waffengesetz,ist aber für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt.(In Deutschland)

    Es darf aber nur zur Abwehr von angreifenden Tieren benutzt werden.

    Ein Einsatz gegen Menschen ist verboten.

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Es darf auch nicht gegen Tiere eingesetzt werden. Außer man wird angegriffen, aber dann auch gegen Menschen.

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    Antwort von Vagabundo Vagabundo

    Da inhalieren von Pfefferspray noch nicht unter das BtmG fällt, kannst Du das wohl schon recht früh machen... Ich frag' mich nur wozu ? :-O

    Kommentar von typimanzug typimanzugtypimanzug

    selbstverteildigung nicht inalieren xD

    Kommentar von Vagabundo VagabundoVagabundo

    Achso ! g :-D

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Villt solltest du besser nicht mehr antworten, du hast absolut keine Ahnung.

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Villt solltest du besser nicht mehr antworten, du hast absolut keine Ahnung.

    Kommentar von Vagabundo VagabundoVagabundo

    Nein, von Pfefferspray habe ich nicht die Bohne einer Ahnung ! Aber ich -und der Fragesteller übrigens auch- habe dafür etwas, das DIR völlig fehlt: Sinn für Humor ! :-P

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Nö, den habe ich auch. Nur halte ich es für schlicht weg dumm wenn man bei einer Waffenfrage mit dem BtMG anfängt. Das hat damit ungefähr soviel zu tun wie Bush mit guter Politik...

    Kommentar von Vagabundo VagabundoVagabundo

    Dein "Sinn für Humor" scheint aber offensichtlich auch eher dem eines Finanzbeamten zu entsprechen... Naja, vielleicht verstehst Du die Pointe irgendwann noch... :-)

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Wenn ich erlich bin habe ich sie beim 1. mal nicht verstanden weil ich mich sofort über das BtMG aufgeregt habe. Das ist schon nen Reflex bei mir, weil bei solchen fragen immer nur antworten kommen die ziemlich daneben sind. Aber du hast recht, das ist eigentlich ganz witzig.

    Finanzbeamten?! Wie sollen die den Humor haben? Ist doch zuviel Papierkram...

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    Antwort von AnnikaK74 AnnikaK74
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    Antwort von pierrot pierrot

    Soweit ich weiß, fällt dieser unter das Waffengesetz und darf erst ab 18 Jahren gekauft werden!

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Nein, nicht wenn es zu tierabwehr ist, und dann auch ab 14.

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    Antwort von edhardy112 edhardy112

    so weit ich weiß ab 16

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    Antwort von robers946 robers946

    ab 14 jahren

    Kommentar von robers946 robers946robers946

    Deutschland
    Pfeffersprays sind so genannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes.[4] Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen.[5] Der enthaltene Reizstoff muss jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein und Reichweite und Sprühdauer müssen begrenzt sein. Ferner muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angebracht sein, dass diese Einschränkungen nachweist. quelle wiki

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Oder es muss nur tierabwehr daraufstehen. Dann fällt es nicht unters waffG und das alter ist glaube auch egal.

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Grade nochmal im WaffG nachgelesen. Nach §3 darf ein Jugendlicher (Das ist man ab 14) Tierabwehrspray führen.

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