Ab wie vielen Jahren darf man "Flic Flac- shots" und Wodka trinken?
Hi leute, vor einiger Zeit wurde der 15 Geburtstag von einer Freundin meiner Freundin gefeiert. Ich selbst war nicht da, habe jedoch einige Bilder bekommen auf denen deutlich zu sehen war, dass diese Flic Flac dinger und Wodka getrunken wurden (Wodka wurde zwar mit Cola gemischt aber ich kann nicht glauben, dass das so viel ausmacht). Die Leute auf dieser Party waren alle 15 oder sogar erst 14 und die Eltern wussten zwar von den Shots aber nichts vom Wodka. Ich kenne mich beim Thema Alkohol nicht sooo gut aus, dachte aber eigentlich, dass man erst ab 16 Bier und Sekt (in geringen Mengen) trinken darf.
10 Antworten
1. Branntweinhaltige Getränke (jeglicher Alkohol der durch Destilation gewonnen wird. Bsp: Gin, Rum, Wodka, Whiskey, Liköre und Mischgetränke aus den vorher genannnten Getränken bzw. Alkopops) und
2. andere alkoholische Getränke (alle anderen alkoholischen Getränke sprich: durch Fermentierung/Gährung gewonnen werden. Bsp: Bier, Wein, Sekt, Apfelschaumwein und Mischgetränke aus den vorher genannten Getränken)
Was das Gesetz zur Abgabe/Konsum sagt:
➤ Ab 14 Jahren: Dürfen die "anderen alkoholischen Getränke" (also Bier, Wein, Sekt etc.) konsumiert und erworben werden, solange eine Personensorgeberechtigte Person (im Normalfall: Elternteil) anwesend ist und den Konsum gestattet.
➤ Ab 16 Jahren: Dürfen die "anderen alkoholischen Getränke" (also Bier, Wein, Sekt etc.) konsumiert und erworben werden. (also ohne das Beisein der Eltern)
➤ Ab 18 Jahren: Dürfen die "Branntweinhaltigen Getränke" (also Gin, Whiskey, Wodka, Rum, Likör etc.) konsumiert und erworben werden.
Übrigens: die Menge in der die Getränke konsumiert werden ist föllig egal. Ein 16 Jähriger dürfte sich auch mit 10 Flaschen Wein besaufen.
Jugendschutzgesetz - § 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahrenweder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Ist auch so (eigentlich erst ab 18). Auf solchen Partys wird aber eigentlich immer solches Zeug gesoffen ...
Diese Altersgrenze existiert nur im öffentlichen Raum. Wenn Du jemanden hast, der dir das Zeug, meinetwegen mit 8 ( extrem gesagt ) besorgt, und es keiner merkt, gibt es auch niemanden der Dir das verbietet.
Klar isses nich erlaubt bloß wird mittlerweile schon mit 14 genug davon getrunken also mach dir deswegen nich ins Hemd
Dass andere Kinder so blöd sind, sowas zu trinken, bedeutet nicht, dass Alkohol davon harmlos wird! Kennst du DEN schon? "Fresst Sch+++ße. 100 Millionen Fliegen können sich nicht irren"... ; )
Fein alles ab 18. Und das auch nicht ohne grund.