Ab wie vielen Geschwistern muss man nicht mher zur Bundeswehr?
Antworten (5)
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4Antwort von
vyana Wir haben den Fragebogen zur Musterung gerade vor uns liegen und da kann man unter anderem ankreuzen: Ich habe zwei Geschwister, die den vollen Grundwehrdienst bzw. den vollen Zivildienst (Brüder) oder einen anderen Dienst gem. §11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WPflG geleistet haben. Ich möchte deshalb vom Wehrdienst befreit werden.
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3Antwort von
MafdetMafdet
Der dritte Sohn braucht nicht hin.
Im Bekantnenkreis sind die beiden jüngeren Söhne Zwillinge. Der eine mußte also wegen weniger Minuten nicht zum Bund.
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1Antwort von
hixpix Wie vyana schon schrieb: wenn zwei Geschwister (ich glaub Mädchen, die beim Bund waren, zählen sogar auch) den VOLLEN Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, können sich alle nachfolgenden befreien lassen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß nicht nur die leiblichen sondern auch Stief-Geschwister zählen!
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1Antwort von
ilsebilseilsebilse
früher bei uns war es beim dritten kind. weiss nicht genau wie es heute aussieht...
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Iffcountry Meines erachtens spielt das keine Rolle mehr. Sicher kann dies nur der Wehrdienstberater im zuständigen Kreiswehrersatzamt beantworten. Ulrich
Kommentar von
Volker13Volker13 Die "Dritte - Sohnregelung" spielt sehr wohl noch eine Rolle. Denn der § 11 des Wehrpflichtgesetzes ist doch nicht aufgehoben. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird der dritte Sohn auf Antrag vom Wehrdienst befreit.
Die in Klammer stehenden Brüder sind auch so bei uns auf dem Forumlar vorhanden...deshalb?!