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Ab wie vielen Geschwistern muss man nicht mher zur Bundeswehr?

gefragt von Lexxos am 20.06.2007 um 9:01 Uhr

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Reply


vyana
beantwortet von vyana am 20. Juni 2007 09:06
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Wir haben den Fragebogen zur Musterung gerade vor uns liegen und da kann man unter anderem ankreuzen: Ich habe zwei Geschwister, die den vollen Grundwehrdienst bzw. den vollen Zivildienst (Brüder) oder einen anderen Dienst gem. §11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WPflG geleistet haben. Ich möchte deshalb vom Wehrdienst befreit werden.


Mafdet
beantwortet von Mafdet am 20. Juni 2007 09:22
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Der dritte Sohn braucht nicht hin.

Im Bekantnenkreis sind die beiden jüngeren Söhne Zwillinge. Der eine mußte also wegen weniger Minuten nicht zum Bund.


anonym
beantwortet von ilsebilse am 20. Juni 2007 09:03
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früher bei uns war es beim dritten kind. weiss nicht genau wie es heute aussieht...


hixpix
beantwortet von hixpix am 20. Juni 2007 09:55
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Wie vyana schon schrieb: wenn zwei Geschwister (ich glaub Mädchen, die beim Bund waren, zählen sogar auch) den VOLLEN Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, können sich alle nachfolgenden befreien lassen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß nicht nur die leiblichen sondern auch Stief-Geschwister zählen!

Kommentar von 93849e7b8375986f2b5dcda463103d08smallvyana am 20. Juni 2007 10:16

Die in Klammer stehenden Brüder sind auch so bei uns auf dem Forumlar vorhanden...deshalb?!


anonym
beantwortet von Iffcountry am 21. Juni 2007 10:24
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Meines erachtens spielt das keine Rolle mehr. Sicher kann dies nur der Wehrdienstberater im zuständigen Kreiswehrersatzamt beantworten. Ulrich




Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker Kistenmacher am 20. Dezember 2007 10:36

Die "Dritte - Sohnregelung" spielt sehr wohl noch eine Rolle. Denn der § 11 des Wehrpflichtgesetzes ist doch nicht aufgehoben. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird der dritte Sohn auf Antrag vom Wehrdienst befreit.




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