
Wir haben den Fragebogen zur Musterung gerade vor uns liegen und da kann man unter anderem ankreuzen: Ich habe zwei Geschwister, die den vollen Grundwehrdienst bzw. den vollen Zivildienst (Brüder) oder einen anderen Dienst gem. §11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WPflG geleistet haben. Ich möchte deshalb vom Wehrdienst befreit werden.

Der dritte Sohn braucht nicht hin.
Im Bekantnenkreis sind die beiden jüngeren Söhne Zwillinge. Der eine mußte also wegen weniger Minuten nicht zum Bund.
früher bei uns war es beim dritten kind. weiss nicht genau wie es heute aussieht...
Wie vyana schon schrieb: wenn zwei Geschwister (ich glaub Mädchen, die beim Bund waren, zählen sogar auch) den VOLLEN Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, können sich alle nachfolgenden befreien lassen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß nicht nur die leiblichen sondern auch Stief-Geschwister zählen!
vyana am 20. Juni 2007 10:16 Die in Klammer stehenden Brüder sind auch so bei uns auf dem Forumlar vorhanden...deshalb?!
Meines erachtens spielt das keine Rolle mehr. Sicher kann dies nur der Wehrdienstberater im zuständigen Kreiswehrersatzamt beantworten. Ulrich
Volker Kistenmacher am 20. Dezember 2007 10:36 Die "Dritte - Sohnregelung" spielt sehr wohl noch eine Rolle. Denn der § 11 des Wehrpflichtgesetzes ist doch nicht aufgehoben. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird der dritte Sohn auf Antrag vom Wehrdienst befreit.