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Ab wie viel Prozent Schwerbehinderung darf ein Behindertenparkplatz im Straßenverkehr genutzt werden

Frage von Falugi Falugi

Ab wie viel Prozent Schwerbehinderung darf ein Behindertenparkplatz im Straßenverkehr genutzt werden? Mein Mann hat nun einen Schwerbehindertenausweis zugeschickt bekommen. Darf er automatisch solche Parkplätze nutzen?

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Antworten (12)

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Wenn dein Man das Merkzeichen aG oder Bl im Ausweis hat kann er beim Amt einen Behindertenparkausweis beantragen, mit und nur mit dem darf man auf Behindertenparkplätzen parken. Ich habe selber so eine Parkausweis und weis also wovon ich schreibe.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter
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  • 2
    Antwort von marijo2 marijo2

    Nicht automatisch. Das hängt vom Zusatzmerkzeichen im Ausweis ab. Falls dein Mann gehbehindert ist und das G im Ausweis steht, darf er auf Behindertenparkplätzen parken - das ist dann auch nicht vom GdB abhängig.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Wieso werden hie Falsche Antworten auch noch mit Daumen nach oben Bewertet?

    Kommentar von netzotto netzottonetzotto

    Hört sich schöner an ist ja falsch aber bei GF.net oft egal, die Warheit oder das Richtige hört sich oft nicht so nett an, da geben die oft den Daumen falsch hoch.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Das kann schon sein, aber falsch ist nun mal falsch ;-)

    Kommentar von Venom1986 Venom1986

    Das stimmt so nicht!!! Es muss der Grad aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) vorliegen. Ist dieses Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen, kann der Antrag auf einen besonderen blauen Ausweis gestellt werden. Nur mit diesen besonderen blauen Ausweis und dem Rollstuhlfahrersymbol darf auf Schwerbehindertenparkpl. geparkt werden. Sonst nicht! Ein G als Merkzeichen reicht hier nicht aus.

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    Antwort von newcomer newcomer

    hast du den Buchstaben G in deinem Pass, dann darfst du diesen benutzen!

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    G für Gehbehindert

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer
    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Nein nur mit Merkzeichen aG oder Bl bekommt man den Parkausweis der dazu berechtigt auf Behindertenparkplätzen zu Parken.

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    Antwort von frankpaul frankpaul

    Ein gekennzeichneter Schwerbehinderten-Parkplatz darf nur mit dem blauen, separaten Parkausweis benutzt werden. Der Schwerbehindertenausweis - egal wieviel Prozent GdB - berchtigt nicht, diesen Platz zu benutzen. Den bleuen Parkausweis bekommt man jedoch nur, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" vermerkt ist. Den Parkausweis erhält man auf Antrag beim Straßenverkehrsamt.

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    Antwort von Nickname1996 Nickname1996

    Ab 75%!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    FALSCH!

  • 1
    Antwort von tuebinger tuebinger

    Der GdB muss mindestens 50 (Ausweis)betragen sowie das dazugehörige Merkzeichen Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) Nach § 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) können schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden Parkerleichterungen gewährt werden. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dazu folgendes festgelegt: „1. Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen: Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehend angeführten Personenkreis gleichzustellen sind. 2. Schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen, und Blinden, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.” Unabhängig von der Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung erhalten nach der obengenannten Verwaltungsvorschrift Ohnhänder (Ohnarmer) und kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter spezielle Parkerleichterungen.

    Siehe unter: AnhaltspunktegutachterfürGdBstand_2008

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Schön langer Text, der aber letztendlich auch nur Aussage das man das Merkzeichen aG oder Bl im Behindertenausweis benötigt. Der weiter unten genannte Personenkreis bekommt eine Ausnahmegenehmigung die, bis auf das Parken auf Behindertenparkplätzen, das dürfen diese Personen nämlich nicht, das selbe beinhaltet wie die für den Personenkreis mit aG oder Bl als Merkzeichen im Behindertenausweis.

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    dazu müsst ihr zusätzlich einen blauen parkausweis beantragen. ohne ist das parken auf dem behindertenparkplatz nicht erlaubt.

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    Antwort von jusok jusok

    ab 50%

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Falsch

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    Antwort von Noergelix Noergelix

    Wenn er den Schwerbehinderten Ausweis bekommen hat, dann ist er, seid ihr berechtigt auf das/die Auto/s einen entsprechenden Aufkleber mit dem Ausweisnummer anzubringen und dann dürft ihr alle Schwerbehindertenparkplätze benutzen. So weit ich weiß, habt ihr sogar das Recht unmittelbar vor euer Wohnung, Haus einen so gekennzeichneten Parkplatz von der Gemeinde oder Stadt einrichten zu lassen - informiert Euch. Mein - mittlerweile verstorbener - Vater bekam für die zugebilligte 20%-ige Behinderung keinen solchen Ausweis zugeteilt bekommen.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    nur mit Kürzel G

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    aG oder Bl, G reicht nicht aus

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Da stimmt so ziemlich alles nicht in deiner Antwort. Den Behindertenparkausweis, der benötigt wird um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen bekommt man auf Antrag beim zuständigen Amt, bei uns das Ordnungsamt, Voraussetzung ist das man das Merkzeichen aG oder Bl im Behindertenausweis hat.

    Kommentar von netzotto netzottonetzotto

    Falsch man man, Haupsache etwas geschrieben, deswegen sind die Schwerbehinderten Parkplätze auch oft belegt von den selbsternannten Rechten abgeleitet.

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    Antwort von netzotto netzotto

    Die normalen Gehbehinderten Parkplätze ja, wenn Ausweis mit Zeichen G vorhanden. Schwerbehinderten Parkplätze Nein, er braucht eine Genehmigung eurer Stadt, Oberschenkelamputierter war die Aussage der Stadt ab dann bekommt man diese Berechtigung, Rollstuhlfahrer ect.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Es gibt nach der Straßenverkehrsordnung nur eine Art von Behindertenparkplätze und die darf man nur mit den Blauen Parkausweis nutzen.

    Kommentar von netzotto netzottonetzotto

    In unserer Stadt gibt es Parkplätze für Gehbehinderte mit G im Ausweis und extra Schwerbehinderten Parkplätze mit entspr. Ausweis.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Das Problem ist halt nur, das sie in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen sind, es also schwer wird da eine Knolle aus zu stellen. Ähnliche gilt auch für Frauenparkplätze oder Mutter mit Kind Parkplätzen. Um welche Stadt handelt es sich den die so vernünftig handelt?

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    Antwort von WalterB WalterB

    Hallo erst mal also ich habe das G und B 70%Und meine Parkerleichterung wurde abgelehnt.Darauf hin habe ich das Versorgungsamt Heidelberg Angerufen und gefragt warum die Ablehnung.Die haben mir folgendes gesagt.70% habe ich ja, aber 50%sind eben nur für die Beine und 20% eben noch für Chroniche sachen.Also sprich für das G müssten alleine für die Gehbehinderung 70% sein.

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    Antwort von bitfix bitfix

    Nachdem ich mich damit grad beschäftige - so ganz stimmt das alles nicht. Einen blauen Parkausweis bekommt man wenn man die Kennzeichen "aG" oder "H" im Behindertenausweis stehen hat. Unter Umständen reicht auch ein "B" und "G" aus wenn der grad der einzelbehinderung der unteren Extremitäten mindestens 80 % ist oder der grad der einzelbeinderung der unteren Extremitäten mindestens 70% ist und 50% wegen herz und Lungen oder Morbus Cron oder Colitis ulceroso und 60% oder künstlicher Darmausgang und 70%

    Wenn also davon was im Ausweis stehet, dann kriegt man den blauen i-derf-parken-schein... Und nur mit dem darf man auf behindertenparkplätzen parken...

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Leider stimmt deine Antwort auch nicht so ganz. den blauen Parkausweis bekommt man nur und nur dann wenn man eines der Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis hat. Die Sonderregelung die du nennst gilt für die Parkerleichterungen die man mit dem Blauen Parkausweis zusätzlich hat, auf einem Behindertenparkplatz dürfen diese Personen allerdings nicht Parken, das darf man nur mit dem Blauen Parkausweis und den gibt es eben nur wenn das Merkzeiche aG oder Bl im Ausweis zu finden ist. Wegen des Merkzeichen H gibt es keinen Schwerbehindertenparkausweis, was klar ist wenn man weiß in welchen Fällen alles ein H vergeben wir, für das B gilt ähnliches. Wenn du Antworten Kritisierst dann solltest du schon eine vollständig korrekte Antwort geben und nicht eine bei der einiges nicht stimmt. Ich habe übrigens so einen Parkausweis.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter
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