Also ohne einen Volljährigen?
Antworten (6)
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HipHopGirlNo1 Nein,ab 18 Jahren bist du volljährig, ab 21 Jahren ist man vollgeschäftsfähig =). du kannst wenn du dir ein handy mit vertrag kaufen willst brauchste nen elternteil dabei, die dies auch bestätigen können und den vertrag mit vereinbaren! ab 16 jahren kannste dir selbst ein handy (ohne vertrag) kaufen!Egal ob du ein handy ohne vertrag willst oder nicht, du musst halt so oder so deine unterschrift abgeben.Aber das ist wiederum ein andere Vertrag, der nur zur Bestätigung gilt, das du dir das Handy gekauft hast, nichts weiter =)
hm naja hoffe du hast mich verstanden :D
lg
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Mariposa68Mariposa68
Ab 14 bist du beschränkt geschäftsfähig und darfst im Rahmen des Taschengeldparagraphen alles kaufen.
Kommentar von
James131James131 Duerfte beim Mobiltelefon kompliziert werden .... es sei denn, es liegt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten VOR Vertagsschluss vor. Die subventionierten Mobiltelefone fallen NICHT unter Taschengeldparagrafen, weil ein weiteres Verpflichtungsgeschaeft dazu kommt. Im Ergebnis wird jeder gewissenhafte Haendler nichts kein teureres Mobiltelefon verkaufen, schon gar keines Mit Laufzeitvertraegen und eher auch keines mit Prepaid.
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xfloehchenx ja würd cih auch sagen
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sarrexsarrex
ab 18jahren ist man voll geschäftsfähig
Kommentar von
HipHopGirlNo1 man ist ab 21 jahren erst vollgeschäftfähig mit 18 bist du erst mals volljährig :D
hoffentlich, stimmt das
Naja, dem Taschengeld entsprechend.
Allerdings beeinhaltet das keine Vertragsabschlüsse - also auch kein Handy...
lol
@sonnenlady, callYa geht immer
und es geht ja um ein Handykauf, und nicht um einen Vertragsabschluß