sonntagsjunge am 04.08.2009 um 22:14 Uhr
mit 14, dann bist du glaubensmündig
MonAlfredo am 5. August 2009 10:16 Korrektur: "Religionsmündig" ist man mit Vollendung des 14. Lebensjahrs. Glaube ist was anderes.

Schau einmal: http://ibka.org/infos/kirchenaustritt-wann
rivabella am 4. August 2009 22:17 Näheres: http://ibka.org/infos/FAQKA.html
in deutschland beginnt die religionsfreiheit mit dem 14. geburtstag.
MonAlfredo am 5. August 2009 10:14 Religionsfreiheit besteht bei uns im Land gesetzlich unbegrenzt. Religions"mündigkeit", also Eigenverantwortung auf diesem Gebiet, gilt begrenzt ab 12 Jahren (kein Wechsel der Konfession ohne Zustimmung des Kindes) und vollständig ab 14 Jahren.

Immer! Sofern deine Eltern das vor deinem 14.Lebensjahr befürworten!
solange man keine Kirchensteuer zahlt, ist es eigentlich nicht notwendig. Man muß ja nicht in die Kirche gehen und muß auch an nichts glauben was man nicht glauben möchte. Das gilt für jedes Alter

ja, also was jetzt?
Mickele1988 am 4. August 2009 22:16 LOL, such dir was aus!
Ich bin da schon vor 20 Jahren ausgetreten
MonAlfredo am 5. August 2009 10:11 Wen interessiert das?

Alles gut überlegt?? Kirchliche Hochzeit, Taufen,Sterben und nicht vergessen, die Kirchen haben über 2 Millionen Arbeitsplätze Caritas usw. dann hast du schlechte Karten.
Ganz richtig, richtet sich nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG).