oben lol...
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
anjannianjanni
ab 18
vorher bist Du nicht voll geschäftsfähig
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1Antwort von
justiijustii
Ich hab jetzt mal Interesse halber ein zweites Kundenkonto über http://tinyurl.com/ybptow6 eröffnet.
Dabei wurde ich nicht nach meinem Alter gefragt.
Zitat
> Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).
> Ferner können Minderjährige wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind („Taschengeldparagraph“, § 110).
Zitat Ende
Im Rahmen des "Taschengeld-Paragraphen" dürfte ein Einkauf also durchaus möglich sein, wenn der Jugendliche ein Girokonto besitzt, von dem abgebucht werden kann (nur bei Zahlung auf Rechnung wird das Geburtsdatum verlangt).
Ich habe hierzu jedenfalls nichts Gegenteiliges gefunden.
Gruß justii
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0Antwort von
LeaderGLeaderG
Ich weis nicht mehr ob ich mein Alter angeben musste, aber ich bin 17 und habe keine Probleme, und so lange die ihr Geld bekommen ist denen das auch egal.
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0Antwort von
KevinnetworkKevinnetwork
Wenn deine Eltern angemeldet ist , und die Daten weißt , kannst du auch auf deinem Namen machen wenn du ein Konto hast
falsch ab 21 ist man voll geschäftsfähig
Falsch, ab 18.
Natürlich ab 18. Schon seit über 35 Jahren ist das so.