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Ab wie viel Jahren darf man rauchen ?

Frage von Westyyyy Westyyyy

Die Abgabe von Tabakwaren ist erst ab 18 aber ab wann darf man denn rauchen ? Ich hab schon von vielen gehört das Rauchen sei schon ab 16.

Wie ist es denn jetzt, Rauchen ab 16 oder 18 ?

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Antworten (14)

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    Antwort von karlM87 karlM87

    Ab 18.

    Vor 3-4 Jahren wars noch ab 16

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    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Hier gilt das Jugendschutzgesetz. Und das besagt das man erst ab 18. Jahren in der Öffentlichkeit rauchen darf.

    Im Sinne des Jugendschutzgesetzes sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, und Jugendliche Personen, die 14 oder älter, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 JuSchG).

    § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

    (2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

    1.an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2.durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

    Vollzugshinweise: Zu § 10 Abs. 1:

    Gaststätte

    Zum Begriff der Gaststätte: siehe § 4

    Öffentlichkeit

    Zum Begriff der Öffentlichkeit: siehe § 5

    Tabakwaren

    Tabakwaren sind alle aus der Tabakpflanze gewonnenen Genussmittel, auch wenn sie nicht zum Rauchen bestimmt sind. Dazu gehören also auch Kau- und Schnupftabak.

    Abgabebeschränkungen

    Mit Wirkung vom 1. September 2007 wurde das Abgabe- und Rauchverbot des § 10 Abs. 1 durch das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf alle Minderjährigen ausgeweitet (BGBl. 2007 Teil I Nr. 35, S. 1595 ff.; bisher: Beschränkung für unter 16-Jährige). Die Einschränkung der Verfügbarkeit von Tabakwaren soll den frühen Einstieg in das Rauchen verhindern bzw. verzögern.

    Kein Elternprivileg

    Bei den Tabakwaren bzw. beim Rauchen gibt es kein Elternprivileg wie beim Alkohol (vgl. § 9 Abs. 2). Die Verkaufsstellen von Tabakwaren müssen durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang auf das Abgabeverbot hinweisen, § 3 Abs. 1.

    Mittelbar Abgabe; Gestattung des Tabakkonsums

    Zur mittelbaren Abgabe und der Gestattung des Tabakkonsums gelten die Ausführungen zu § 9 entsprechend.

    Das Rauchverbot für Minderjährige richtet sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende, in deren Verantwortungsbereich sich junge Menschen aufhalten. An andere erwachsene Personen richtet es sich nur, wenn diese veranlassen oder fördern, dass junge Menschen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit rauchen (§ 28 Abs. 1 und 4). Ein Veranlassen oder Fördern ist auch die Duldung durch aufsichtspflichtige Personen (z. B. Eltern, Lehrer oder Erzieher).

    Das Rauchverbot für Minderjährige gilt auch in Schulen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Krankenhäusern, auch in dortigen "Raucherzimmern", soweit diese öffentlichzugänglich sind. Wer dagegen Kinder in der Öffentlichkeit rauchen sieht, ist nicht verpflichtet, dagegen einzuschreiten.

    Auch für Jugendveranstaltungen gilt, dass ausdrücklich auf das Rauchverbot hinzuweisen und dieses auch zu beachten ist.

    Hinsichtlich des Aufenthalts Minderjähriger in nicht-öffentlichen Gaststätten: siehe § 4

    Hinsichtlich des Versandhandels von Tabakwaren: siehe § 2 Abs.2

    Automaten mit technischen Sicherungen

    Es ist grundsätzlich verboten Tabakwaren in der Öffentlichkeit in Automaten anzubieten, § 10 Abs. 2. Dies ist nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn der Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Minderjährige Tabakwaren nicht entnehmen können (vgl. hierzu die Ausführungen zu § 9). Dabei ist besonders zu beachten, dass das Risiko, dass Code-Karten an Minderjährige weitergegeben werden, möglichst gering gehalten wird.

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    Antwort von FlorianBerger FlorianBerger

    zu hause dürfen kinder und jugendliche rauchen, wenn die eltern es erlauben. manchmal dürfen das schon 13-jährige. aber in der öffentlichkeit darf man erst ab 16 jahre rauchen. zigaretten kaufen darf man erst mit 18. egal ob an der tanke, am kiosk, im supermarkt oder am zigaretten-automat - das alter wird kontrolliert.

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Rauchen darfst du in nicht öffentlichen Räumen (also zu Hause) praktisch schon im Babyalter!

    Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist ab 16 Jahren erlaubt!

    Verkaufen darf man dir die Zigaretten (Tabak), egal ob Geschäft oder Automat, erst ab 18.

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr

    Verbessere mich, ab 18! :-(

    Nichtraucher seit gut 35 Jahren!

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    Antwort von ich500 ich500

    Definitiv ab 18!

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    Antwort von Depolt3 Depolt3

    xD du bist Lustig:D Wenn die abgabe ab 18 ist das Rauchen natürlich ab 16.man ist doch logisch oder?Ich meine wenn du Rauchst und dich Fragt ein Beamter wie alt bist du denn?und du antwortest 16 dann wird er natürlich sagen achso dann ist gut.Die Abgabe ist aber erst ab 18.Finde den Fehler.

    Kommentar von Westyyyy WestyyyyWestyyyy

    kleiner vergleich ;)

    gras zu besitzen ist illegal aber das rauchen nicht

    Kommentar von Depolt3 Depolt3Depolt3

    Das Rauchen unter 18 ist im den Sinne auf nicht Legal.Trozdem tuhen es viele und die Beamten sind da halt nicht so zimperlich.Du kannst das Rauchen niemals mit Gras vergleichen.Das ist denke mal etwas zu hoch gegriffen.

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    Antwort von Mietzekatze123w Mietzekatze123w

    Ich glaube vor ein paar Jahren durfte man ab 16 Jahren rauchen, das hat sich aber geändert, mitlerweile darf man offiziell nur noch ab 18 Jahren rauchen. Deswegen darfst du dir mit 16 auch keine Zigaretten kaufen.

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    Antwort von Krustenkaese92 Krustenkaese92

    Kommt drauf an in welchem Land. Ich geh einfach mal von Deutschland aus:

    Bereits ab 1. September 2007 ist das Rauchen für Jugendliche bis inklusive 17 Jahren in der Öffentlichkeit verboten. Der Gesetzestext heißt also: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden." (JuSchG, § 10, Absatz 1.)

    LG

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    Antwort von kathi162011 kathi162011

    Rauchen ist erst ab 18, sonst wäre die Tabakwaren-Ausgabe ja auch schon ab 16 !

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    Antwort von FuYO25 FuYO25

    ab 18, rauch aber gar net erst!

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    Antwort von PerfectOcean PerfectOcean

    man darf erst ab 18 anfangen zu rauchen ..

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    Antwort von Carox333 Carox333

    ab 18 und das gesetz ist in kraft getreten, als ich 16 wurde. das weiß ich noch ziemlich genau...

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    Antwort von Jarrn Jarrn

    ab 18

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    Antwort von Reyyy Reyyy

    ab 18, hält sich eh keiner dran..

    Kommentar von Westyyyy WestyyyyWestyyyy

    da hast du recht ;)

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