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Ab wie viel Jahren darf man ein Kind mit dem Motorrad befördern?

gefragt von luckybee am 23.07.2007 um 23:50 Uhr

Mein Mann hat zum Geburtstag ein Motorrad bekommen und unser kleiner (3 Jahre) möchte unbedingt mit fahren! Darf er das überhaupt schon?


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Reply


anonym
beantwortet von kiramarie am 24. Juli 2007 00:00
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Wie das verkehrsrechtlich aussieht,kann ich dir leider nicht beantworten. Allerdings ein 3-jähriges Kind auf einem Motorrad mitfahren zu lassen, halte ich persönlich für lebensgefährlich u. verantwortungslos. Zumal das Kind ja auch entsprechende Kleidung, u.a. einen gut sitzenden Helm tragen müsste. Und ob es für ein so kleines Kind gut ist, so einen doch recht schweren Helm schon zu tragen, wage ich zu bezweifeln. Davon aber mal abgesehen, weiß ich auch nicht, ob sich ein kleines Kind so gut festhalten kann, dass es nicht während der Fahrt herunterfällt.Also mir wäre das einfach zu gefährlich. Mein Mann ist Rollerfahrer u. unsere Jungs wollten auch ,als sie klein waren, immer mal mit fahren, er ist dann höchstens mal auf unserem Grundstück mit ihnen auf u.ab gefahren. Erst als sie mindestens 8 oder 9 waren, durften sie dann mal auf der Straße mitfahren.

Kommentar von luckybee am 24. Juli 2007 11:31

Hallo ihr tut gerade so als wenn hier die rabenmutter persönlich am werk ist! wollte nur mal klar stellen dass wir darüber diskutiert hatten und auf keinen nenner gekommen sind. haben unseren sohn natürlich noch NICHT auf das motorrad gesetzt!!! haben ja auch gar keinen helm für ihn. jetzt haben wir uns bloß gefragt ab wann das wohl möglich wäre! also hier keine unnötige panik verbreiten bitte!!!

Kommentar von kiramarie am 24. Juli 2007 19:25

Hier hat dich niemand als Rabenmutter abgestempelt oder wollte Panik verbreiten. Dann stelle in Zunkunft deine Fragen konkreter.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 24. Juli 2007 17:59
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In Deutschland gilt:

Beifahrersitz sowie Fussrasten und Griffe oder besonderer Kindersitz für Kinder unter 7 und Schutz der Füsse vor den Speichen (Vollverkleidung, Fusshalter) (StVZO §§35a, §61), Helmpflicht (STVO §§ 21, 21a)

Es gibt hier nach unten KEINE Altersgrenze.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 24. Juli 2007 07:24
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Die Faustregel ist (nicht verkehrsrechtlich abgesichert), dass das Kind in der Lage sein muss, sich vernünftig festzuhalten und die Füße gut auf die Fußstützen aufsetzen kann. Natürlich müssen dann für den Jungen auch Helm und Schutzkleidung her.

Wir lassen unseren Sohn auch nicht auf den Motorrädern unserer Bekannten mitfahren. Auch auf unserem Roller darf er höchstens auf dem Grundstück langsam mit in die Garage fahren.

Alles Andere ist und bleibt in diesem Alter verantwortungslos und gefährlich.


mulan72
beantwortet von mulan72 am 24. Juli 2007 08:31
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Als ich den Führerschein machte hieß es in Ö. Kind muss mit den Füßen auf die Fußstützen kommen und sich festhalten können und es muß 12 jahre alt sein. Natürlich kann man nach eigenen ermessen auf einem Privatgelände ein Stück mit dem Kind fahren aber dann natürlich ganz langsam.Aber im Öffentlichen Verkehr darf man das und würd ich das auch nie machen.




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